Nationalrat: Energiekrisenbeitrag für Stromerzeuger erhöht

In der Nationalratssitzung gestern ist mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ die Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger auf den Weg gebracht worden. Der Schwellenwert für die Abschöpfung von Erlösen der Stromproduzenten wird damit von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde gesenkt. Darüber hinausgehende „Überschusserlöse“ sind grundsätzlich zu 90 Prozent an den Staat abzuliefern.

Jedoch können Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Auch höhere Gestehungskosten bei der Stromerzeugung werden berücksichtigt.

Ende der CoV-Kurzarbeit

Zuvor war im Nationalrat das Ende der Regeln für die CoV-Kurzarbeit mit September auf dem Weg gebracht worden. Beschlossen wurde das Auslaufen sämtlicher aufgrund der Pandemie geschaffenen Sonderregelungen. Letztmalig wurde die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September verlängert. Danach gilt wieder das ursprüngliche Kurzarbeitsmodell.

Dauerhaft verankert wurde ein Passus, wonach die Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen bereits ab dem vierten Monat – statt wie bisher ab dem fünften Monat – um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung angehoben wird.