Auch ORF gab Stellungnahme zum ORF-Gesetz ab

Der ORF hat gestern fristgerecht seine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum neuen ORF-Gesetz und den damit zusammenhängenden Gesetzen abgegeben.

Der vorliegende Entwurf sei nicht zuletzt hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung des ORF zu begrüßen, enthalte aber gerade hinsichtlich der Einschränkung bei Werbung und dem Auftritt der „Blauen“ und „Gelben Seite“ einen Kompromiss mit anderen Marktteilnehmenden, so das Unternehmen in seinem Schreiben.

„Dem Begutachtungsentwurf gingen zahlreiche Konsultationen und Verhandlungsrunden voraus, in denen sowohl die Standpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die der privaten Mitbewerber sorgfältig berücksichtigt wurden“, heißt es in der Stellungnahme des ORF.

„Bei den Verhandlungen standen für den ORF zwei zentrale strategische Ziele im Fokus: zum einen eine nachhaltige und unabhängige Finanzierung und zum anderen die zeitgemäße Förderung der digitalen Entwicklungsmöglichkeiten.“

Die Stellungnahme zum Entwurf begründet der ORF vor allem damit, „Missverständnisse zu vermeiden und die Erwartungen des Publikums angemessen berücksichtigen“ zu können.

„Informationsfunktion im Internet muss sichergestellt sein“

Zur Frage des Onlineauftrages für den ORF hält das Unternehmen in seiner Stellungnahme fest, „dass ein öffentlich-rechtlicher Onlineauftrag, auch wenn er den wettbewerbsregulierenden Aspekt betont, immer auch sicherstellen muss, dass der ORF seine wesentliche Informationsfunktion im Internet wahrnehmen kann“.

Diese Möglichkeit werde maßgeblich „von der Interpretation der gegenständlichen Vorgaben auf Vollziehungsebene und damit von der Regulierungsbehörde abhängen“. Dabei, so der ORF mit seiner Erwartung, werde dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung nach Artikel zehn der Europäischen Menschenrechtskonvention „großes Gewicht“ einzuräumen sein.

Was sich der ORF im Rahmen seiner Stellungnahme dezidiert wünscht: geforderte Umsetzungen etwa bei Plattformen wie der TVthek seinem Publikum bereits mit 1. Jänner 2024 anbieten zu können. Dazu müsse das Unternehmen die Chance bekommen, die geforderten Änderungen an den digitalen Auftritten bereits vor 1. Jänner 2024 bei der Regulierungsbehörde einreichen zu dürfen.

Mehr als 4.000 Stellungnahmen

Insgesamt gingen über 4.000 Stellungnahmen zur geplanten ORF-Gesetzesnovelle auf der Parlamentswebsite ein. Privatpersonen, aber auch Verbände, Organisationen und Vereine meldeten sich zu Wort. Private Fernsehsender fordern etwa stärkere Video- und Werbebeschränkungen. Scharf kritisiert wird die von Verlegern geforderte Textbeschränkung auf ORF.at, insbesondere von Behindertenverbänden.

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