WKStA beeinsprucht Urteil gegen Karmasin

Vor Kurzem ist die frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Von Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministerinnengehalts wurde sie dagegen freigesprochen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief gestern gegen das Urteil und brachte Rechtsmittel ein.

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