BWB-Gutachten bleibt unter Verschluss

Das Arbeits- und Wirtschaftsministerien bleibt dabei: Das Gutachten, das im Zuge der Besetzung des Chefpostens bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beauftragt und erstellt wurde, wird nicht veröffentlicht.

Eine Veröffentlichung der Rechtsexpertise könnte die Willensbildung erschweren, begründete ÖVP-Minister Martin Kocher das Vorgehen in einer Anfragebeantwortung.

Die Entscheidung über die BWB-Generaldirektion hätte schon im vergangenen Sommer fallen sollen. Seit November 2021 ist klar, dass es einen neuen Chef bzw. eine neue Chefin braucht. Von der Begutachtungskommission wurde der amtierende Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), Michael Sachs, erstgereiht, einen Punkt weniger erhielt Natalie Harsdorf-Borsch.

Die Grünen legen sich aber gegen Sachs quer, weil unter anderem ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten zum Schluss kam, dass er die Anforderungen für den Posten nicht erfülle. Das Ressort von Kocher beauftragte daraufhin ein Gegengutachten. Die nötigen Ernennungsvoraussetzungen im Ausschreibungsverfahren seien eingehalten worden.

Kocher sieht Gefahr für Verzerrungen

NEOS wollte daraufhin mehr über das Gutachten und die Geheimhaltung wissen. „Um die Ausübung von übermäßigem Druck durch die Öffentlichkeit auf die Entscheidungsträger im Entscheidungsfindungsprozess hintanzuhalten, ist von einer Veröffentlichung des Gutachtens abzusehen“, so Kocher in der aktuellen Anfragebeantwortung.

Das Gutachten diene als „ergänzende Entscheidungsgrundlage“, hieß es weiter. Würde man lediglich ein Dokument, das im Zuge des Besetzungsverfahrens erstellt wurde, veröffentlichen, könnte in der öffentlichen Debatte ein „einseitiger, reduzierter Blick auf die Sachlage entstehen“. Ein solches Bild könne die Objektivität des Ernennungsprozesses gefährden.

Keine Gespräche

Zuletzt hatte Kocher argumentiert, dass das Gutachten auch deshalb nicht veröffentlicht wird, weil sich dieses mit dem Gutachten der Grünen auseinandersetzt. Es brauche daher eine Zustimmung des Koalitionspartners. Die Grünen sehen aber das Ressort am Zug und hätten laut eigenen Aussagen nichts gegen eine Veröffentlichung.

Offenbar herrscht aber seit November 2022, als das Gutachten des Ministeriums an die Koordinierung (ÖVP/Grüne) übermittelt wurde, kein reger Austausch. „Seither ist im Wege der Koordinierung keine entsprechende Rückmeldung an das Ministerium erfolgt, weswegen im Rahmen der Koordinierung auch keine weiteren Gespräche mit dem Ministerium erfolgt sind“, hielt Kocher fest.

Das Gutachten des deutschen Juristen Torsten Körber, Professor an der Universität Köln, ist übrigens theoretischer Natur. Geprüft wurde nicht, ob Sachs für den Posten geeignet ist, sondern ob Erfahrungen im Bereich des Vergaberechts die Voraussetzungen für den Chefposten erfüllen.