Regierung will Start-up-Gründungen vereinfachen

Die Regierung schlägt Steuererleichterungen vor, um Start-up-Gründungen in Österreich zu erleichtern. Einerseits soll es für diese Unternehmen einfacher werden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Firma zu beteiligen.

Andererseits soll eine neue Gesellschaftsform ermöglichen, dass die Mindeststeuer niedriger ausfällt. Der Gesetzesvorschlag wurde am Freitag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgestellt und geht nun in die Begutachtung.

Start-ups versuchen oft, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, damit sie nicht zu anderen Firmen abwandern. Nach geltendem Recht wird aber bei der Übertragung der Anteile sofort Lohnsteuer fällig, obwohl die Entlohnung kurz nach der Gründung oft noch sehr gering ist oder überhaupt noch kein Lohn gezahlt wird, die Begünstigten also keine Einkommen haben, aus denen sie die Steuer bezahlen könnten. Künftig wird die Besteuerung aufgeschoben, in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, so der Vorschlag. Damit werden erst Steuern bezahlt, wenn auch Geld fließt.

Neue Rechtsform

Der Erlös aus dem Verkauf der Anteile soll künftig außerdem zu drei Vierteln wie Kapitalerträge pauschal mit 27,5 Prozent besteuert werden. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. In der Regel macht der Wertzuwachs der Anteile im Laufe der Jahre den Anreiz dieses Instruments aus – dieser Wertzuwachs wird so zu 75 Prozent Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt. Außerdem erspart sich das Start-up den aufwendigen Prozess, am Anfang seines Bestehens den Unternehmenswert zu ermitteln, damit der Anteilstransfer besteuert werden kann.

Um die Anfangsphase von Start-ups zu unterstützen, wird als neue Rechtsform eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) geschaffen. Hier ist das Mindeststammkapital 10.000 Euro, statt 35.000 wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Damit sinkt die Mindestkörperschaftssteuer – fünf Prozent des Stammkapitals pro Jahr – um rund zwei Drittel oder 1.250 Euro im Jahr. Das Finanzministerium schätzt, dass sich alle Start-ups zusammen im Jahr 50 Mio. Euro ersparen.

NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker sieht keinen großen Wurf. Das vorgelegte Modell sei schlechter als die aktuelle Regelung in Deutschland: Und dort sei „man gerade dabei, die Bedingungen noch deutlich zu verbessern“.