Berichte über Pushbacks an deutsch-österreichischer Grenze

Deutsche und österreichische Flüchtlingsorganisationen haben gestern über mutmaßliche widerrechtliche Zurückweisungen von Migranten an der deutsch-österreichischen Grenze informiert. „Dutzende syrische Kriegsüberlebende berichten von formalisierten Pushbacks durch deutsche Beamte im Grenzgebiet zu Österreich“, so die NGOs in einer gemeinsamen Presseaussendung. Die deutsche Bundespolizei wies den Vorwurf zurück.

„Die Betroffenen sind seit Wochen in Österreich gestrandet, obwohl sie zuvor in Deutschland um internationalen Schutz gebeten hatten“, hieß es in der Aussendung von Pushback Alarm Austria, Border Violence Monitoring Network und Bayerischer Flüchtlingsrat.

NGOs: „Systematische Praxis“

„Trotz klarer nationaler und internationaler Vorschriften, die das verbieten, wurden die Betroffenen nur wenige Stunden nach ihrer Ankunft in Bayern an die österreichische Polizei übergeben oder einfach auf der Straße in Salzburg ausgesetzt.“ Es gehe dabei nicht um Einzelfälle, „sondern um eine systematische Praxis“.

Konkret verwiesen die NGOs auf Aussagen von insgesamt sechs im Detail dokumentierten Vorfällen aus den Monaten November und Dezember 2022. Die Schilderungen stammen laut ihren Angaben von Schutzsuchenden aus Syrien, die im Rahmen polizeilicher Kontrollen in Freilassing, Passau und München aufgegriffen worden waren.

Die Betroffenen berichteten, dass sie deutschen Beamtinnen und Beamten gegenüber mehrfach und auch im Beisein von Dolmetschern artikuliert hatten, einen Asylantrag in Deutschland stellen zu wollen. „Dennoch wurden sie ohne die Einleitung eines regulären Asylverfahrens meist am darauffolgenden Tag nach Österreich zurücktransportiert“, hieß es.

Salzburger Polizei äußerte sich noch nicht

Eine Stellungnahme der Salzburger Polizei ist noch ausständig. Die Bundespolizeidirektion München verwies auf die Rechtspraxis. „Wird gegenüber der Bundespolizei ein Schutzersuchen vorgebracht, wird die Person gemäß Asylgesetz erkennungsdienstlich behandelt und anschließend an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Die Prüfung des Schutzersuchens obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“, teilte ein Sprecher auf APA-Anfrage mit.