Energieeffizienzgesetz in „Light“-Version beschlossen

Im Nationalrat ist heute das nun vereinfachte Energieeffizienzgesetz beschlossen worden. SPÖ und FPÖ haben keine Stimmen für eine Verfassungsmehrheit geliefert, in der Sondersitzung wurde eine von den Regierungsfraktionen vorgelegte einfachgesetzliche Variante abgesegnet, mit der die drohenden EU-Bußgelder vermieden werden sollen. Ebenfalls beschlossen wurde eine Strompreiskompensationen für die Industrie. Auch Antiarmutsmaßnahmen standen noch auf dem Programm.

Die Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 umgesetzt werden hätte sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht.

Bundesländer können nicht in die Pflicht genommen werden

Ziel des Gesetzes aus Sicht der Koalition ist es, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird. Der Nachteil der nun abgespeckten Version ist, dass die Bundesländer bei der Verpflichtung zum Sparen nicht einbezogen werden können.

Die Sozialdemokraten verweigerten dem ursprünglich größeren Paket (das eine Zweidrittelmehrheit erfordert hätte) ja aufgrund ihres jüngst ausgerufenen Vetos gegen alle Regierungsvorhaben bereits im Plenum vergangene Woche ihre Zustimmung.

Zweiter Schwerpunkt der Sondersitzung waren Maßnahmen gegen die Armut. Mit dem heutigen Beschluss erhalten Sozialhilfehaushalte zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro für jedes Kind. Zudem sind zusätzliche Sachleistungen zur Abdeckung des Schulbedarfs sowie Förderungen für Projekte im Bereich der gemeinnützigen und kostenlosen Lebensmittelweitergabe vorgesehen.

Die weiteren Teile des Pakets liegen zwar vor, werden aber erst im Juli beschlossen, was sowohl NEOS als auch die SPÖ kritisierten.