Begutachtung: Kritik an Änderung bei Elternkarenz

Die Begutachtungsfrist für die geplanten Änderungen bei der Elternkarenz geht heute zu Ende. Darin vorgesehen ist unter anderem, dass die volle Bezugszeit von 24 Monaten nur dann genutzt werden kann, wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate in Karenz geht.

Häufiger Kritikpunkt in den Stellungnahmen ist, dass der Entwurf zu wenig weit gehe. Befürchtet wird auch eine Lücke in der Kinderbetreuung. Überwiegend positiv bewertet wird hingegen der Wegfall der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts bei der Pflegefreistellung für Angehörige sowie die Verdoppelung des Familienzeitbonus.

Mehr Kinderbetreuung gefordert

Der ÖGB gibt etwa zu bedenken, dass die Verkürzung „sicherlich nicht“ zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, sondern die Betreuungsprobleme wegen mangelnder Kinderbildungseinrichtungen, gerade im ländlichen Raum, weiter verschärfen werde.

Eine sinnvollere Maßnahme wäre ein Rechtsanspruch auf einen günstigen Kinderbildungsplatz ab dem ersten Geburtstag oder ein Anspruch auf Elternteilzeit. Ähnlich die Arbeiterkammer (AK), die zudem „keine signifikante Erhöhung der Väterbeteiligung“ erwartet.

Während sich der Städtebund der Kritik am „sehr gering“ gehaltenen verpflichtenden Väteranteil anschließt, gibt der Gemeindebund auch zu bedenken, dass sich überall dort eine Lücke in der Kinderbetreuung auftun werde, wo Kinder erst mit zwei Jahren in den Kindergarten gehen können – vor allem dann, wenn der Vater „schlicht“ nicht die Möglichkeit habe, in Karenz zu gehen.

Probleme durch fehlende Kinderbetreuungsplätze in ganz Österreich orten auch das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie der Dachverband Familienberatung und der Dachverband der österreichischen Frauenvereine.

GÖD: „Völlig antiquiertes Frauenbild“

Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung äußert dagegen der Dachverband der Sozialversicherungsträger. So scheine die Definition der Alleinerziehenden über den gemeinsamen Haushalt schwierig. Aus dem Gesetzeswortlaut gehe auch nicht klar hervor, mit wem der andere Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt leben dürfe, ob mit dem Kind oder mit dem anderen Elternteil.

Entschieden abgelehnt werden die Änderungen im Mutterschutz- und Väter-Karenz-Gesetz von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD). Die Verkürzung der Karenzzeit in den Erläuterungen als Frauenförderungsmaßnahme darzustellen sei „schärfstens zurückzuweisen“ und beruhe auf einem „völlig antiquierten Frauenbild“.