Netrebko klagt Met und geht klar auf Distanz zu Putin

Opernstar Anna Netrebko hat in einer gestern im US-Gerichtsregister veröffentlichten Klageschrift heftige Kritik an der New Yorker Metropolitan Opera (Met) geübt, der sie im Zusammenhang mit 2022 abgesagten Auftritten Diskriminierung wegen ihrer Herkunft und ihres Geschlechts vorwirft. Und sie distanziert sich klar von Wladimir Putin.

Anna Netrebko
AP/Luca Bruno

Die russisch-österreichische Doppelstaatsbürgerin geht in der Klageschrift nicht nur auf Distanz zum russischen Präsidenten, sie beschreibt Russland auch als autoritären Staat mit Sippenhaftung.

Netrebko „hat Putin nicht unterstützt“

„Netrebko war nicht auf einer Linie mit Putin, sie hat Putin nicht unterstützt, sie wurde von Putin nicht unterstützt, stand in keiner engen Verbindung mit Putin, war keine Verbündete Putins und auch keine politische und ideologische Unterstützerin von Putin“, widersprach die in Wien lebende Sängerin Äußerungen von Metropolitan-Opera-Direktor Peter Gelb, der mit seiner Institution in einen „Verleumdungskreuzzug“ gegen sie gezogen sei.

Ihre wenigen Begegnungen mit dem russischen Präsidenten hätten stets im Rahmen von öffentlichen und nicht politischen Veranstaltungen wie bei Überreichung eines Staatspreises, der Eröffnung eines Opernhauses oder der Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Russland stattgefunden, sie habe Putin nie zu einem Vieraugengespräch getroffen und auch nie für ihn Wahlkampf betrieben, heißt es unter anderem.

Lediglich der expliziten Aufforderung der Met und Direktor Gelb, namentlich auch Putin zu verurteilen, habe sie als russische Staatsbürgerin nicht nachkommen können. „Die Verurteilung von Putin kann für eine russische Person, ihre Familienmitglieder und engen Freunde, die in Russland leben, riskant sein“, erläuterte sie.

Netrebko beklagt Diskriminierung

In der Klage ist von acht Verletzungen der Antidiskriminierungsbestimmungen des Menschenrechtsgesetzes der Stadt New York, von Verleumdung und Vertragsbruch in Bezug auf Auftritte in den Opern „Tosca“ und „Pique Dame“ in der Saison 2024/25 sowie „Manon Lescaut“ und „Macbeth“ in der Saison 2025/2026 die Rede. Im Zusammenhang mit ihren Verträgen verlange sie eine Entschädigung von zumindest 360.000 Dollar (332.000 Euro), in den restlichen Punkten solle das Gericht angemessene Summen festlegen.