Im Verfahren um eine Klage der Ukraine gegen Russland am Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag finden von 18. bis 27. September Anhörungen statt. Die Ukraine beanstandet vor dem IGH den Vorwurf des Völkermordes in der Ostukraine, den Russland als Grund für seinen Einmarsch im Februar 2022 nutzte.
Österreich hat sich mit 31 weiteren Staaten dem Verfahren angeschlossen und wird am Mittwoch angehört. Der IGH hat jedoch keine Kompetenz, um eine Verurteilung umzusetzen.
Die Ukraine hatte am 26. Februar 2022 in Den Haag eine Klage gegen Russlands Behauptung eingereicht, die Ukraine würde einen Völkermord an der russischsprachigen Bevölkerung im Donbas begehen. Moskau hatte dieses Narrativ als Rechtfertigung für seine Invasion genutzt
Am 16. März 2022 erließ der IGH eine einstweilige Anordnung, den Krieg in der Ukraine zu stoppen. Das wurde von Russland ignoriert. Stattdessen erhob Russland am 3. Oktober 2022 Einspruch und beanstandete die Zuständigkeit des IGH in diesem Fall.
Anhörung für zwei Wochen anberaumt
Zum Auftakt am Montag wird die russische Seite angehört – am Dienstag folgt die Ukraine, wie aus einer Pressemitteilung des IGH hervorgeht. Am Mittwoch folgen dann die 32 Staaten, die sich dem Verfahren mittels Interventionsrecht nach Artikel 63 der Statuten des IGH angeschlossen haben – darunter neben Österreich und Deutschland zahlreiche weitere europäische Staaten sowie Kanada, Australien und Neuseeland.
Nach einer Unterbrechung von einer Woche findet die zweite Runde der Anhörungen statt, in der nur noch Russland und die Ukraine zu Wort kommen.
Der IGH ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag. Er soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Es könnte aber den UNO-Sicherheitsrat anrufen, in diesem verfügt Russland jedoch über ein Vetorecht.