Seit heute kann der bundesweite Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen werden. Wer sein altes Smartphone oder die Waschmaschine reparieren lässt, statt die Geräte wegzuwerfen, bekommt 50 Prozent der Instandsetzungskosten zurück, begrenzt auf maximal 200 Euro.
Pensionistenvertreter sehen darin einen Fall von Altersdiskriminierung, da es für Kunden keine Möglichkeit gebe, den Antrag auf den Bonus analog zu stellen. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) verweist auf die Partnerbetriebe.
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