Salzburger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung muss sich heute ein Antiquitätenhändler aus dem Flachgau (Salzburg) vor Gericht verantworten. Er soll Hunderte NS-Gegenstände zum Verkauf angeboten haben und im Internet mit NS-Sprüchen und Verherrlichung Adolf Hitlers aufgefallen sein.

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