Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung

Größere Händler dürfen unverkauftes Gewand in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht auf heute zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, teilten die beiden Verhandlungsseiten mit.

Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot, zwei Jahre nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.

EU-Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.