Trump-Anwalt verweigert in Fall Stormy Daniels Aussage
US-Präsident Donald Trumps persönlicher Anwalt Michael Cohen will in der Affäre um die Pornodarstellerin Stephanie Clifford (Stormy Daniels) von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. In einer gestern (Ortszeit) veröffentlichten Erklärung berief sich Cohen dabei auf den 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, nach dem niemand in einer Untersuchung gegen sich selbst aussagen muss.

Reuters/Brendan McDermid
Es geht bei dem Fall um Clifford, die sagt, eine Affäre mit Trump gehabt zu haben. Der Präsident dementiert das. Cohen sagte, er habe kurz vor der Präsidentenwahl 2016 Clifford aus eigener Tasche 130.000 Dollar (rund 110.000 Euro) gezahlt. Das Geld soll dazu gedient haben, sie von diesen Äußerungen abzubringen.
Clifford klagte Cohen
Am 9. April durchsuchte die US-Bundespolizei FBI das Büro, die Wohnung und das Hotelzimmer Cohens. Dabei beschlagnahmten Beamte E-Mails, Dokumente und Geschäftsunterlagen zu diversen Themen, darunter zu Cohens umstrittener Zahlung. Trump reagierte wütend auf die Razzia und sprach von einer „Hexenjagd“ und einer „Schande“.
Clifford hat Cohen geklagt. Sie wirf ihm Diffamierung vor, weil er sie der Lüge bezichtigt habe. Ihr Anwalt Michael Avenatti bezeichnete Cohens Erklärung als „sensationelle Entwicklung“. „Nie zuvor in der Geschichte unserer Nation hat sich der Anwalt eines amtierenden Präsidenten in Zusammenhang mit Streitfragen, die den Präsidenten selbst berühren, auf den 5. Zusatzartikel berufen“, twitterte er.