Grafik zu Regionalwahlkreisen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: BMI
Nationalratswahl

Wie Stimmen zu Mandaten werden

Regionalkreis-, Landes- und Bundeslisten: Für die Kandidatinnen und Kandidaten führt am Wahlsonntag mehr als nur ein Weg in den Nationalrat. Dahinter stehen das österreichische Wahlrecht und das darin festgeschriebene dreistufige Verfahren, das am Wahltag aus Stimmen Mandate macht.

Eigentlich ist es ganz einfach: Österreichs Wahlsystem versucht, die Wählerstimmen möglichst genau auf Mandate umzurechnen. Überspringt eine Partei bei der Wahl die Vierprozenthürde, soll ihr die entsprechende Anzahl Sitze im Nationalrat zustehen. Komplizierter wird es aber bei der Frage, welche Abgeordneten tatsächlich für die kommenden Jahre im Plenarsaal Platz nehmen.

Alles beginnt bei den Wahlkreisen

Hinter der Verteilung der Mandate steht in Österreich ein dreistufiges Verfahren. Und das nimmt seinen Ausgang bei den insgesamt 39 Regionalwahlkreisen. Auf sie sind grundsätzlich alle 183 Sitze im Nationalrat aufgeteilt. Allerdings wird hierzu nicht einfach 183 durch 39 geteilt. Wie viele Mandate zu einem Wahlkreis gehören, hängt damit zusammen, wie viele österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger dort leben. Alle zehn Jahre wird das Verhältnis neu berechnet und die Mandate dementsprechend verteilt. Das letzte Mal passierte das 2011.

Grafik zu Regionalwahlkreisen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: BMI

Seither sind zum Beispiel dem Regionalwahlkreis Burgenland Nord vier Sitze zugeordnet. Zum dünn besiedelten Osttirol gehört hingegen nur ein Mandat. Der österreichweit einwohnerstärkste Wahlkreis 6A (Graz und Umgebung) kommt dafür auf ganze neun.

Zumindest rechnerisch lässt sich deshalb in und um die steirische Landeshauptstadt auch am leichtesten ein Grundmandat ergattern. Vor vier Jahren reichten in Graz und Umgebung zwölf Prozent aller gültigen Stimmen für ein Grundmandat. In Osttirol waren hingegen 90 Prozent nötig.

Der „Preis“ für ein Mandat

Wie viel ein Mandat in absoluten Stimmen „kostet“, legt die Wahlzahl fest. Sie wird für jedes Bundesland separat berechnet – und zwar immer erst nach Wahlschluss. Dann werden alle in einem Landeswahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl der dort zu vergebenden Mandate dividiert.

Wie werden aus Stimmen Mandate?

Die ZIB2 erklärt, wie die Sitze im Nationalrat vergeben werden. Die 183 neuen Abgeordneten werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.

Bei der letzten Nationalratswahl 2017 waren in Salzburg zum Beispiel 286.606 Stimmen gültig. Bei drei Regionalwahlkreisen mit insgesamt elf Mandaten hieß das: Ein Grundmandat „kostete“ in jedem Salzburger Regionalwahlkreis 27.878 Stimmen.

Beispiel Waldviertel

Die Wahlzahl ist also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für die Anzahl der Stimmen der Wahlzahl bekommt man ein Grundmandat. Auch zwei bzw. mehrere Grundmandate sind möglich – das erfordert die doppelte bzw. mehrfache Anzahl der Stimmen.

Ein Beispiel aus der Wahl 2017, im Fokus auf den Wahlkreis Waldviertel: Weil dort die ÖVP 63.820 Stimmen erhielt und die Wahlzahl bei 29.177 lag, ergaben sich zwei Mandate – die Wahlzahl ist schließlich zweimal enthalten. Die FPÖ (38.849) und die SPÖ (30.829) kamen auf je ein Grundmandat. Alle anderen Parteien, die unter 29.177 lagen, gingen in Sachen Grundmandat leer aus. Das waren damals NEOS (6.036) und Liste Pilz (4.595).

Vier Prozent und Grundmandat

Um in den Nationalrat einzuziehen, benötigt eine Partei entweder bundesweit vier Prozent aller gültigen Stimmen, oder sie erobert in einem Regionalwahlkreis ein Grundmandat.

Allerdings: Bundesweit weniger als vier Prozent zu bekommen und trotzdem ein Grundmandat zu ergattern, das ist bisher noch keiner Partei gelungen.

Bundesland am Zug

Es ist also für kleinere Parteien schwer bis unmöglich, Grundmandate zu holen. Bei der Wahl 2017 schafften das nur drei Parteien – also ÖVP, SPÖ und die FPÖ. Um keine Stimmen zu verlieren, kommt das zweite Ermittlungsverfahren ins Spiel – jenes auf Landesebene. Bei diesem Verfahren haben auch kleinere Parteien gute Chancen. Dafür werden alle gültigen Stimmen einer Partei pro Bundesland durch die jeweilige Wahlzahl dividiert. Bereits verbuchte Grundmandate werden abgezogen.

Bundesebene kommt ins Spiel

Jene Sitze, die dann noch übrig sind, werden auf Bundesebene vergeben. Bei der Wahl 2017 waren das immerhin noch 32 von 183, die es zu verteilen galt. Der Fokus liegt nun auf den Kandidatinnen und Kandidaten auf den Bundeslisten.

Dieses Verfahren ist durchaus kompliziert: Die Stimmen jener Parteien, die über die Sperrklausel von vier Prozent kommen, zählen. Dann wird durch zwei, drei, vier usw. dividiert. Schließlich wird die 183.-größte Zahl gesucht – weil es eben 183 Mandate gibt. Bei der Wahl 2017 war das die Zahl 25.734. Berechnet wird dann, wie oft dieses Zahl – also zum Beispiel 25.734 – im Gesamtergebnis enthalten ist. Entsprechend werden die Mandate verteilt – wobei wiederum Grundmandate und Landesmandate davon abgezogen werden. Am Ende sind alle 183 Parlamentssitze vergeben.

Animierte Mandatsvergabe

Das Institut für Strategieanalysen hat ein Onlinetool entwickelt, das die Mandatsvergabe Schritt für Schritt mit vielen Animationen erklärt.

Kandidatur auf mehreren Ebenen

Darum ist es auch so wichtig, einen der begehrten vorderen Listenplätze zu ergattern. In diesem Zusammenhang stellt sich noch die Frage, warum Kandidatinnen und Kandidaten auf mehreren Ebenen kandidieren. Die einfache Antwort: um ihren Einzug ins Parlament so sicher wie möglich zu machen.

Nicht nur, aber auch aus diesem Grund kandidieren viele Spitzenpolitikerinnen und -politiker für ihre Partei zumeist auf mehreren Ebenen. Die Bundeswahllisten erfahren zwar die größte mediale Aufmerksamkeit, im Grunde dienen sie aber nur dazu, die Mandate aufzuteilen, die nach den ersten beiden Ermittlungsverfahren noch übrig sind – quasi der rechnerische Rest.

Bundesliste als Lückenfüller

Um den zu verteilen, hat sich Österreich für das d’Hondt’sche Verfahren entschieden, benannt nach dem belgischen Juristen Victor D’Hondt. Der genaue Ablauf dieser Berechnungsart ist so kompliziert, dass sich auch Politologen bisweilen schwertun, ihn zu erklären. Wichtig ist aber: Die Methode rechnet den Stimmenanteil jeder Partei so auf Mandate um, dass kein Rest entsteht. Überdies – und dafür wird die Berechnungsart auch immer wieder kritisiert – bevorzugt sie größere Parteien ein wenig.

In Österreich werden vom Ergebnis des d’Hondt’schen Verfahrens für jede Partei die Parlamentssitze abgezogen, die sie bereits auf Regional- und Landesebene erhalten hat. Die Mandate, die dann noch übrig bleiben, besetzen die Parteien schließlich über ihre Bundeslisten.