Länder sollen Vetorecht bei Bezirksgerichten verlieren

Reformbemühungen bei den Bezirksgerichten gibt es schon länger. Bisher haben die Länder geplante Schließungen von Standorten mit ihrem Vetorecht meist verhindert. Das könnte sich nun ändern. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig der Bund für die Bezirksgerichte zuständig sein soll. Das Vetorecht der Länder würde damit entfallen, berichtete die ZIB1 gestern Abend.

Bezirksgerichte: Vetorecht der Länder soll fallen

Im Rahmen der „Kompetenzbereinigung“ will der Bund den Ländern Macht entziehen – im Bereich Mindestsicherung, Gesundheit, Schulen, Kindergärten – und jetzt auch bei den Bezirksgerichten.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte in der „Wiener Zeitung“ erst vor wenigen Tagen zu diesen Plänen gemeint, dass diese Novelle „große Bedeutung hat, weil die Länder bisher die Gerichtsorganisation blockieren konnten“. Vonseiten des Städte- und Gemeindebunds als auch von der Richtervereinigung kommt allerdings Widerstand.

Gernot Kanduth, Vizepräsident der Richtervereinigung, befürchtet im ZIB1-Interview „die Möglichkeit politischer Einflussnahme auf Richter und Richterinnen“: „Es ist daran gedacht, dass ausschließlich die Bundesregierung für die Bezirksgerichte zuständig ist. Das ist aus unserer Sicht ein Eingriff in die Gewaltentrennung und auch rechtsstaatlich sehr bedenklich.“