Löger in Kurz-Prozess: Wusste vorab nichts von Sideletter
Im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebstian Kurz wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss wird derzeit Ex-Finanzminister am Wiener Landesgericht Hartwig Löger als Zeuge befragt. Der Schlüsselzeuge Thomas Schmid sagte aus, dass – insbesondere in der Causa ÖBAG – keine Personalentscheidungen an Kurz vorbei getroffen worden seien.
Löger sagte, er habe anfangs nichts von einem Sideletter zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und FPÖ, also Absprachen für Personalbesetzungen im staatsnahen Bereich, gewusst. Im ersten Monat der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung habe er diesen aber wohl einmal gesehen, sagte er später.
Er widersprach de facto auch den Aussagen Lögers bei dessen Einvernahme durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Löger wird nun vor Gericht mit Schmids unterschiedlicher Darstellung der Ereignisse konfrontiert.
„Wohl Kandidat der letzten Minute“
Löger verwies zu Beginn der Befragung durch Richter Michael Radazstics darauf, dass er sich möglicherweise bei Fragen entschlagen werde, da er weiter im CASAG-Verfahren (Causa Casinos Austria) als Beschuldigter geführt werde. Er sei erst am Ende der Koalitionsverhandlungen, „wohl als Kandidat der letzten Minute“, gefragt worden, ob er Finanzminister werden wolle.
Er habe zugestimmt, um Positives für Österreich zu bewirken, und weil er Tage zuvor bei seinem Sohn am Kühlschrank den Spruch „Life begins at the end of your comfort zone“ (Das Leben beginnt, wenn man die Komfortzone verlässt, Anm.) gesehen habe.
Kabinett übernommen
Er habe das Ministerkabinett – und damit Schmid – großteils übernommen. Das sei auch seine Bedingung gewesen, da er sich sehr rasch habe einarbeiten und ein Doppelbudget präsentieren müssen. Das Koalitionsprogramm sei praktisch fertig gewesen, noch offen gewesen seien aber zum Zeitpunkt seiner Zusage gewisse Fragen des Umgangs mit den Beteiligungen gewesen.
Von einem Sideletter, Absprachen über die Aufteilung von Manasgement- und Aufsichtsratsposten, habe er damals nichts gewusst. Später habe er erfahren, dass es eine Art Gentlemen’s Agreement gegeben habe.
Vorschlag, nicht verpflichtende Vorgabe
Die Entscheidungen über die Besetzungen seien im Nominierungskomitee getroffen worden. Auf Vorhalt einer Kopie des Sideletters räumte Löger ein, dass er diesen wohl später, im Jänner 2018, einmal gesehen habe.
Im Sideletter wurde festgelegt, dass das Nominierungskomitee allein von der ÖVP beschickt werden soll. Hier antwortete Löger ausweichend, was die ÖVP-Zugehörigkeit zu den beiden anderen Mitgliedern neben ihm und dem damaligen Kurz-Vertrauten Gernot Blümel betrifft. Eine Chatnachricht von Schmid an Löger, in der ihm konkrete Namen für den neuen Aufsichtsrat gegeben wurden, beurteilte Löger als Vorschlag für die Debatte im Nominierungskomitee, nicht als verpflichtende Vorgabe. Löger betonte zugleich, er habe keine direkte Erinnerung an die Nachricht.
Vor der WKStA hatte Löger angegeben, dass Kurz über Bestellungen zu einem guten Teil informiert gewesen sei, nach seiner Meinung oder seiner Zustimmung habe Löger Kurz nicht gefragt. Dem widersprach Schmid vor Gericht deutlich: Das Bundeskanzleramt habe sehr klare Vorstellungen und auch Vorgaben bei Personalbesetzungen gehabt.
Schmid: Löger stimmte sich mit Bundeskanzleramt ab
Schmid gab letzte Woche bei seiner zwei Tage dauernden Befragung im Prozess an, dass nichts an Kurz vorbei entschieden worden sei. Bei wichtigen Personalentscheidungen habe er ein „Vetorecht“ gehabt.
Kurz seien die Staatsbeteiligungen besonders am Herzen gelegen. Schon 2017 habe er, Schmid, von Kurz den Auftrag bekommen, sich damit zu beschäftigen, und Kurz habe ihn auch bei der ÖBAG sehen wollen, so Schmid.
Chats und Schmid-Aussagen im Zentrum
Kurz wird von der WKStA konkret vorgeworfen, seine Rolle bei der Bestellung von Schmid, dem Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, zum Vorstand der Staatsholding ÖBAG und der Auswahl des ÖBAG-Aufsichtsrats nicht wahrheitsgemäß dargestellt zu haben. Kurz hatte im U-Ausschuss angegeben, dass er informiert, aber nicht involviert gewesen sei. Die Ankläger sehen ihre Vorwürfe gegen Kurz durch zahlreiche Chats unter anderen mit Schmid belegt.
Laut den vorgelegten Chats gab es teils akribische Abstimmungen und Debatten über Personalentscheidungen im Team der ÖVP. Löger habe sich auch von sich aus mit dem Bundeskanzleramt und dem Team von Kurz eng abgestimmt, sagte Schmid. Schmid galt selbst jahrelang als enger Vertrauter von Kurz. Im Jahr 2019 wurde er Chef der ÖBAG, an deren Reform er maßgeblich beteiligt war.
Kurz weist alle Vorwürfe zurück
Kurz wies im Prozess die Vorwürfe zurück und warf der Anklage vor, die Nachrichten falsch zu interpretieren und daraus falsche Schlüsse zu ziehen. Mitangeklagt ist der frühere Kabinettschef von Kurz, Bernhard Bonelli. Auch ihm wird eine falsche Zeugenaussage vor dem U-Ausschuss vorgeworfen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.