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Impf-Befreiungen bereits online möglich

Seit 14. Februar kann man im Internet eine Befreiung von der Corona-Impfpflicht beantragen. Die Impf-Befreiung ist ein Dokument für Menschen, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen können. Dadurch sind sie von der Impfpflicht ausgenommen. Jedes Bundesland hat eine eigene Internet-Seite, wo man den Antrag zur Impf-Befreiung ausfüllen kann.

Handybildschirm mit Grüner Pass App
APA/Helmut Fohringer

Wer sich nicht impfen lassen muss

Einige Menschen brauchen sich nicht impfen lassen. Dazu gehören zum Beispiel chronisch kranke Menschen. Chronische Erkrankungen sind Erkrankungen, die nicht geheilt werden können. Chronische Erkrankungen können ständig bestehen oder immer wieder kommen. Wer allergisch gegen die Inhaltsstoffe der Corona-Impfung ist, kann sich nicht impfen lassen. Diese Menschen können deshalb eine Impf-Befreiung beantragen. Schwangere können auch eine Impf-Befreiung bekommen. Diese Impf-Befreiung gilt aber nur eine bestimmte Zeit. Sie gilt nach der Geburt von dem Kind bis zum Ende vom nächsten Monat.

Impf-Befreiung zurzeit nur auf Papier

Die Impf-Befreiung gibt es bisher nur auf dem Papier. Die schriftliche Bestätigung kann man bei Kontrollen vorzeigen. Bis Ende April soll die Impf-Befreiung auch im elektronischen Impfpass eingetragen sein. Nur Epidemie-Ärzte, Amts-Ärzte und bestimmte Krankenhäuser können eine Impf-Befreiung ausstellen.

Wo man sich informieren kann

Für Informationen über die Impf-Befreiung kann man die Telefon-Nummer der AGES anrufen. Die Telefon-Nummer lautet 0800 555 621 und ist jeden Tag erreichbar. Auch auf den Internet-Seiten der Bundesländer und vom Sozial-Ministerium gibt es weitere Informationen.