Die Angeklagten am Wiener Landesgericht
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Kurz-Prozess: Diversion für Glatz-Kremsner

Am Mittwoch hat der Prozess gegen den früheren Kanzler Sebastian Kurz begonnen. Dem Ex-ÖVP-Obmann wird vorgeworfen, im „Ibiza“-U-Ausschuss als Auskunftsperson falsch ausgesagt zu haben. Neben Kurz sind die frühere Casinos-Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner und Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen mutmaßlicher Falschaussage angeklagt. Nach der Einvernahme von Glatz-Kremsner entschied der Richter auf eine Diversion. Sie soll binnen 14 Tagen einen Geldbetrag in Höhe von 104.060 Euro zahlen, dann wird von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung abgesehen.

Online seit 18. Oktober 2023, 9.00 Uhr
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Prozessauftakt um 9.30 Uhr

Vor Beginn des Prozesses gegen Kurz, Bonelli und Glatz-Kremsner haben sich zahlreiche Journalisten und Journalistinnen aus dem In- und Ausland im Straflandesgericht Wien eingefunden. Laut Gericht ist der Große Schwurgerichtssaal „ausreserviert“. Um 9.30 Uhr soll der Prozess starten.

Journalisten am Wiener Landesgericht
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Kurz im Straflandesgericht eingetroffen

Wenige Minuten vor dem Prozessauftakt ist Kurz im Straflandesgericht eingetroffen und hat sich ein paar Fragen der Journalisten und Journalistinnen gestellt. Er fühlt sich von der WKStA falsch verstanden und missinterpretiert.

„Nie“, „Na“ oder „Nein“?

Er fühle sich von der WKStA zu Unrecht beschuldigt, sagt Kurz. Auf die Frage hin, ob er mit Schmid „nie“ über einen Posten gesprochen habe, habe er im U-Ausschuss mit „Na“ geantwortet – und das sei als „Nein“ falsch interpretiert worden, so Kurz.

Sebastian Kurz
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Die WKStA beruft sich in ihrem Strafantrag allerdings auf mehrere Aussagen von Kurz vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss und setzt diese diversen Chats und der Aussage des ehemaligen ÖBAG-Chefs Schmid entgegen.

Dannhauser (ORF) zum Kurz-Statement

Am Mittwochvormittag startet der Prozess gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz. Dem Ex-ÖVP-Obmann wird vorgeworfen, im „Ibiza“-U-Ausschuss als Auskunftsperson falsch ausgesagt zu haben. Das Medieninteresse ist enorm, der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht ist „ausreserviert“. Die Staatsanwaltschaft wartet mit einer prominenten Zeugenliste auf.

Anwalt von Kurz beantragt anderen Richter

Kurz’ Anwalt Otto Dietrich hat zu Beginn des Prozesses einen Antrag gestellt, womit ein anderer Richter beantragt werden soll. Seiner Meinung nach ist Richter Radasztics befangen. Dietrich argumentiert, dass es Zweifel an der objektiven Unparteilichkeit des Einzelrichters gebe, und zitiert diverse gerichtliche Entscheidungen dazu.

Otto Dietrich und Werner Suppan
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Werner Suppan, Anwalt von Bonelli, schließt sich dem Antrag an, Lukas Kollmann, Anwalt von Glatz-Kremsner, gibt keine Stellungnahme dazu ab.

Ex-Eurofighter-Staatsanwalt leitet Prozess

Den Prozess leitet Michael Radasztics. Der Richter ist justizintern kein Unbekannter. Radasztics hat als Staatsanwalt ursprünglich gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) ermittelt und dann jahrelang die Causa Eurofighter betreut, ehe ihm 2019 dieser Akt entzogen und der WKStA übergeben worden ist.

Gegen Radasztics ist seinerzeit von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt worden, weil er in seiner Funktion als Staatsanwalt ein von ihm geführtes prominentes Verfahren abgebrochen, aber nicht eingestellt hat. Wie sich allerdings herausgestellt hat, war dieses Vorgehen behördenintern übliche Praxis und damit rechtens.

Nun wird Radasztics als Einzelrichter die Stichhaltigkeit der Anklage der WKStA gegen Kurz, Bonelli und Glatz-Kremsner zu beurteilen haben. Dass er den Strafantrag auf den Schreibtisch bekommen hat, ist dem computergesteuerten Aktenverteilungssystem am Wiener Landesgericht geschuldet, das eine gleichmäßige Belastung der über 80 im Grauen Haus tätigen Richterinnen und Richter gewährleisten soll.

Staatsanwalt kann Anträge zu Richter nicht prüfen

WKStA-Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic kann die von den Kurz-Anwälten gestellten Anträge, wonach ein Richterwechsel nötig sei, nicht prüfen. Er ersucht die Antragssteller, eine Art von Dokumentation bereitzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verweist auf parlamentarische Anfragen, die im Internet abrufbar seien.

Staatsanwalt Gregor Adamovic Landesgericht für Strafsachen Wien
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Richter: Kontakte zu Freunden und Verwandten

„Es ist nun mal so, dass jeder Richter, sofern er kein Einsiedler ist, Kontakte zu Freunden und Verwandten hat“, sagt Richter Radasztics zu den Vorwürfen der Anwälte von Kurz und Bonelli. „Die Meinungen von Freunden und Verwandten haben mich aber nicht zu interessieren. Ich bin hier als unparteiischer Richter. Niemand anderer sitzt hier. Niemand von ihnen wird eine Entscheidung treffen. Das Gesetz verlangt von mir Unparteilichkeit.“

WLAN im Gericht mangelhaft

Wegen des hohen medialen Interesses am Prozess ist das WLAN im Gerichtssaal mangelhaft. Zu Beginn haben Journalisten und Journalistinnen Probleme mit dem Internetzugang. Zwischendurch kann es zu Ausfällen kommen. ORF.at bemüht sich, den Liveticker am Laufen zu halten.

Richter Radasztics weist Antrag der Verteidigung ab

Radasztics weist den Antrag ab. Der Richter habe sich, so Verteidiger Dietrich zuvor, als er noch Staatsanwalt gewesen ist und in der Causa Eurofighter ermittelt hat, mit Peter Pilz anlässlich einer Zeugenvernehmung getroffen.

Richter Michael Radasztics
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„Ich habe weder ein freundschaftliches noch ein Vertrauensverhältnis zu Dr. Pilz“, reagiert der Richter. Einzig ein geschäftlicher Kontakt während des Eurofighter-Prozesses habe bestanden. Pilz sei von Radasztics als Zeuge einvernommen worden. Mehr habe nicht stattgefunden.

Vorwürfe gegen Kurz

Kurz wird von der WKStA vorgeworfen, er hätte als Auskunftsperson vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt.

Sebastian Kurz beim Ibiza Untersuchungsausschuss
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Archivbild vom „Ibiza“-U-Ausschuss

Nach Ansicht der WKStA hat Kurz seine Rolle bei der Bestellung von Schmid zum ÖBAG-Alleinvorstand und bei der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Staatsholding heruntergespielt. Zudem habe er auf die Frage nach mit der FPÖ ausgehandelten Postendeals für wichtige Staatsorgane wissentlich falsch ausgesagt.

Glatz-Kremsner, Kurz und Bonelli geben Daten ab

Die Angeklagten Glatz-Kremsner, Kurz und Bonelli geben ihre persönlichen Daten bekannt. Glatz-Kremsner gibt an, Pensionistin zu sein – über ihr Einkommen und Vermögen sagt sie nichts. Sie hat keine gerichtlichen Vorstrafen.

„Ich bin Unternehmer“, sagt Kurz und übergibt dem Richter eine Liste seiner Einkommens- und Vermögenswerte. Er ist ledig und hat einen Sohn, der zwei Jahre alt ist.

Der frühere Kabinettschef von Kurz, Bonelli, gibt an, dass er „glücklich verheiratet“ sei. Er ist Geschäftsführer und übergibt dem Richter ebenfalls eine Liste seiner Einkommens- und Vermögenswerte.

Auch Bonelli und Glatz-Kremsner sollen falsch ausgesagt haben

Auch Bonelli soll laut WKStA falsche Angaben im U-Ausschuss gemacht haben. Glatz-Kremsner soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung von Ex-FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria AG wissentlich die Unwahrheit gesagt haben.

Sie habe keinen politischen Hintergrund bei der Bestellung wahrgenommen. Nach Ansicht der WKStA hat Glatz-Kremsner sehr wohl gewusst, dass Sidlo ein Wunschkandidat der FPÖ war.

Vortrag des Strafantrages

Staatsanwalt Adamovic beginnt mit der Verlesung des Strafantrags. „Die Ermittlung der Wahrheit ist von zentraler Bedeutung“, so Adamovic.

Staatsanwalt Adamovic
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„Falschaussagen in Untersuchungsausschüssen führen zu Strafe, genauso wie falsche Zeugenaussagen“, sagt der Staatsanwalt. Genauso wie bei Gerichtsverfahren würden sich auch die Pflichten von Auskunftspersonen in U-Ausschüssen verhalten.

Adamovic: Wahrheitsfindung wichtig

Adamovic schildert, dass die Wahrheitsfindung im U-Ausschuss genauso wichtig sei wie bei Gerichtsverfahren. Das Parlament als Volksvertretung soll die Regierung kontrollieren, sagt der Oberstaatsanwalt. Die parlamentarische Kontrolle der Vollziehung bestehe in der Beschaffung von Informationen, die dann öffentlich gemacht werden.

U-Ausschuss zielt nicht auf Urteil ab, Gerichtsverfahren schon

Oberstaatsanwalt Adamovic erklärt den Unterschied zwischen einem Untersuchungsausschuss und einem Gerichtsverfahren: „Der U-Ausschuss zielt nicht auf ein Urteil ab, sondern soll eine Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Konsequenzen schaffen.“ Doch wie ein Gericht sei auch der U-Ausschuss auf wahrheitsgemäße Aussagen angewiesen.

Zwei Sachverhaltsstränge: ÖBAG und Casinos

Nach Ansicht von Adamovic schützt die Wahrheitspflicht das Kontrollrecht des Parlaments. Der Oberstaatsanwalt sagt, die „getätigten Falschaussagen“ der Angeklagten seien gegenüber der Volksvertretung geleistet worden. „Der Anklagevortrag ist nicht nur an das Gericht, sondern an alle gerichtet“, so Adamovic.

Im Verfahren gehe es zum zwei Sachverhaltsstränge, sagt Adamovic. Zum einen um die ÖBAG-Postenbesetzung und zum anderen um die Casinos Austria AG. „Es verlief nicht immer alles geradlinig“, betont der Ankläger und überlässt seinem Kollegen, Oberstaatsanwalt Roland Koch, das Wort.

Koch erklärt, wann eine Aussage eine Falschaussage ist

Der zweite im Gericht anwesende Oberstaatsanwalt Koch erklärt, wann eine Aussage unrechtmäßig im U-Ausschuss ist. „Bezugspunkt der Erinnerung einer Zeugin ist immer das Geschehen selbst“, so Koch. Zum Beispiel das Wissen zu einem Termin zwischen dem ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Novomatic-Gründer Johann Graf und ein Gespräch mit Schmid darüber – und nicht die Chatnachrichten selbst.

Die Staatsanwälte Koch und Adamovic
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Ob sich die Angeklagten Kurz, Bonelli und Glatz-Kremsner also an eine bestimmte Chatnachricht erinnern können oder nicht, sei nicht entscheidend, sondern ob ihnen das Ereignis dahinter bewusst sei und sie sich daran erinnern könnten.

Vorwürfe gegen Erstangeklagte Glatz-Kremsner

Oberstaatsanwalt Koch geht nach dem allgemeinen Teil auf die Vorwürfe gegen Glatz-Kremsner ein. Die frühere ÖVP-Vizechefin und Generaldirektorin der Casinos Austria AG habe parteipolitische und berufliche Interessen, die sie verfolgt habe.

Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner vor dem Lokal 7 mit Gesichtsmaske
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Archivbild vom „Ibiza“-U-Ausschuss

Glatz-Kremsner wird vorgeworfen, im „Ibiza“-U-Ausschuss und im Verfahren rund um die Casinos falsch ausgesagt zu haben. Koch erinnert daran, dass die Beziehung zwischen den Aktionären der Casinos nicht immer „friktionsfrei“ gewesen sei.

Koch hält Glatz-Kremsner „erste Falschaussage“ vor

Die Anklage hält Glatz-Kremsner die „erste von sechs Falschaussagen“ vor. Es geht um einen Termin zwischen dem damaligen Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Novomatic-Gründer Johann Graf. Konkret sei es um die Bestellung von Peter Sidlo als neuem Vorstand bei der Casinos Austria AG gegangen.

Die Angeklagten am Wiener Landesgericht
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Glatz-Kremsner hat im Strafverfahren angegeben, nichts über den Termin gewusst zu haben. Die Angaben der früheren Casinos-Generalsekretärin seien falsch, sagt der Oberstaatsanwalt und verweist auf eine Notiz des damaligen Casinos-Aufsichtsratschefs Walter Rothensteiner und auf Chats von Thomas Schmid.

Staatsanwalt: Glatz-Kremsner hat Sidlo unterstützt

Der nächste Anklagepunkt Glatz-Kremsners folgt. Koch fährt fort: Glatz-Kremsner habe gewusst, dass Sidlo CASAG-Finanzvorstand werden wollte. Sie habe ihn unterstützt und mit dem damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darüber kommuniziert, was Chats zeigen würden. Sie habe mehr über Sidlos FPÖ-Verbindungen gewusst, als dass er bloß FPÖ-Gemeinderat gewesen sei, so Koch.

Ausgesagt im U-Ausschuss habe sie aber, dass sie zu Straches Wunsch nichts gewusst und Sidlo auch nicht unterstützt habe. „Unterstützung sehr gerne und aus Überzeugung!“, habe sie jedoch Strache damals geschrieben.

WKStA: Glatz-Kremsner hat Fehlverhalten eingeräumt

WKStA-Ankläger Koch hat bei der Anklageverlesung angegeben, dass die Erstangeklagte Glatz-Kremsner in einer schriftlichen Stellungnahme ein Fehlverhalten als Zeugin eingeräumt habe. Sie habe sehr wohl gewusst, dass Sidlo der FPÖ-Wunschkandidat für den neuen Casinos-Vorstand gewesen ist. „Dafür nehme ich die Verantwortung“, soll sie über ihren Anwalt mitgeteilt haben.

Die Staatsanwaltschaft, so Koch, habe eine Diversion geprüft, aber bei falschen Zeugenaussagen würden die Gerichte dagegen entscheiden.

Vorwurf des Eigeninteresses von Glatz-Kremsner

Glatz-Kremsner hat im U-Ausschuss auf die Frage, ob sie positive Signale durch Löger, Schmid und den FPÖ-Abgeordneten Hubert Fuchs zu ihrer Bestellung als CEO der CASAG erhalten habe, verneint. Sie hat gesagt, ihr sei dazu nichts Konkretes bekannt.

Sie habe keine Wahrnehmung dazu, dass Schmid, Löger und Kurz ihre Bestellung befürworteten und unterstützten. „Auch diese Aussage ist falsch“, so der Oberstaatsanwalt. „Doch diese Unterstützung gab es. Glatz-Kremsner wusste davon.“

Das wüsste die Staatsanwaltschaft aus der Einvernahme von Schmid und aus dem Nachrichtenverlauf zwischen der Hauptangeklagten und Schmid. Dort hat ihm Glatz-Kremsner mitgeteilt, sie habe sich bei Kurz bezüglich ihrer Bestellung zur Vorstandsvorsitzenden bedankt.

Ankläger erläutert Vorwürfe gegen Kurz und Bonelli

Oberstaatsanwalt Adamovic kommt nun auf die Vorwürfe gegen die Angeklagten Kurz und Bonelli zu sprechen. Hintergrund ist die Reform der Staatsholding ÖBAG, die quasi die Schatzkammer der Republik ist. Die ÖBAG hält Anteile an den (teil-)staatlichen Unternehmen und sitzt deshalb auch in vielen Aufsichtsräten. Der „Ibiza“-U-Ausschuss hat sich mit den ÖBAG-Entscheidungen und den -Postenbestellungen sowie der Einflussnahme des Bundes auf die Staatsholding beschäftigt.

Kurz und Bonelli am Wiener Landesgericht
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Antworten von Kurz im „Ibiza“-U-Ausschuss

Auslöser für die Ermittlungen gegen Kurz ist eine Anzeige von SPÖ und NEOS wegen vermeintlicher Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss. Im Juni 2020 haben mehrere Abgeordnete den damaligen Kanzler nach seiner Involvierung in die Vorgänge rund um die ÖBAG-Bestellungen befragt.

Kurz hat auf die Frage des SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer, ob er im Vorfeld eingebunden war, geantwortet: „Eingebunden im Sinne von informiert, ja.“ Über die Aufsichtsratsbesetzungen sei er „manchmal mehr, manchmal weniger“ informiert worden.

Umstritten ist die Auslegung seiner Antwort auf die Frage von NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter, ob er mit Thomas Schmid „nie darüber gesprochen“ habe, bevor ihm dieser nach der Ausschreibung seine Bewerbungsabsicht eröffnet hat. „Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert, und es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre“, hat Kurz gesagt.

Der Ex-Kanzler hat das stenografische Protokoll beeinsprucht. Sein Änderungswunsch („Es war ja allgemein bekannt“) ist aber abgelehnt worden. Später ist ein Tonmitschnitt der Befragung aufgetaucht, in dem statt „Nein“ ein „Na“ zu hören war.

Adamovic: Kurz war nicht nur „informiert“ bei ÖBAG

WKStA-Oberstaatsanwalt Adamovic hält fest, dass Bundeskanzler Kurz sehr wohl mit Schmid über die ÖBAG und dessen künftige Rolle in der Staatsholding gesprochen hat. Kurz hat im „Ibiza“-U-Ausschuss angegeben, „informiert“ worden zu sein, dass sich Schmid für den ÖBAG-Vorstandsposten bewerben werde. Nach Ansicht von Adamovic hat Kurz seine Rolle heruntergespielt.

„Kurz wollte sich persönlichen Einfluss sichern, indem Schmid Vorstand wird und die Mehrheit des Aufsichtsrats mit ihm vertrauten und loyalen Personen besetzt wird“, sagt Adamovic. Der Ankläger verweist diesbezüglich auf den publik gewordenen ÖVP-FPÖ-Sideletter, in dem die Postenbesetzungen der ÖBAG festgehalten worden sind.

Kurz habe sich Nominierungsrechte gesichert, sagt Adamovic. Der Ankläger zitiert aus Chats, in denen von Kurz und Schmid dessen künftige Rolle in der ÖBAG thematisiert worden ist. Schmid hat Kurz gebeten, ihn „nicht zu einem Vorstand ohne Mandate“ zu machen. Kurz, so Adamovic, habe versichert: „Kriegst eh alles, was du willst.“ Schmids Antwort: zwei Smileys und „ich bin so glücklich :-))) Ich liebe meinen Kanzler (…).“

„Initiative ging von Kurz aus“

Schmid habe Kurz informiert, so hat Kurz im U-Ausschuss ausgesagt, dass er sich für den ÖBAG-Alleinvorstand bewerben werde. Und Kurz habe die Bestellung Schmids nicht befördert, so der Staatsanwalt, tatsächlich sei die Initiative von Kurz ausgegangen. Kurz habe sich persönliche Einflussmöglichkeit sichern wollen, indem Schmid bei der ÖBAG Chef werden sollte. Der Aufsichtsrat sollte, so schließt die WKStA, loyal gegenüber der ÖVP sein.

Adamovic zur „Unwissenheit“ Bonellis

Dass Bonelli nichts vorab von den Postenschachern in der ÖBAG gewusst habe, sei falsch, so Oberstaatsanwalt Adamovic. „Die Entscheidung trifft der Finanzminister“, so Bonelli im U-Ausschuss. Erst im Nachhinein habe er über die Nominierung erfahren.

„Diese Aussage ist falsch“, so Adamovic. Bonelli sei bei einer Vielzahl von Sitzungen und Gesprächen zu ÖBAG-Aufsichtsratskandidaten persönlich dabei gewesen und habe mit Kurz, Löger und Schmid diskutiert. Er sei sich bewusst gewesen, dass Loyalität und Verlässlichkeit sowie jemanden persönlich zu kennen entscheidende Auswahlkriterien bei der ÖBAG-Bestellung gewesen seien.

Kabinettsbesetzung: „Bonelli weiß, wie das funktioniert“

Der letzte Vorwurf gegen Bonelli betrifft die Besetzung des Kabinetts des damaligen Finanzministers Löger. Bonelli hat im „Ibiza“-U-Ausschuss angegeben, er wisse nicht, wie das Kabinett besetzt werde. „Das ist falsch“, sagt Adamovic. Denn „Bonelli weiß sehr genau, wie der Prozess funktioniert“.

Bonelli und Kurz am Wiener Landesgericht
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Der Angeklagte habe Einfluss auf die Nachbesetzung im Kabinett von Löger gehabt. Es habe sogar einer Zustimmung des damaligen Kanzlers Kurz bedurft, sagt Adamovic. Das Ministerbüro gilt als rechte Hand der Minister und Ministerinnen. Bei Löger war Schmid Kabinettschef.

„Wollten ihr wahres Wissen nicht preisgeben“

Nach Ansicht von Adamovic haben die Angeklagten ihr „wahres Wissen nicht preisgeben“ wollen, wie er abschließend sagt. „Es stellt sich die Frage des Motivs der Falschaussage. Warum sollte man bei solchen Themen eine Falschaussage machen?“, fragt der Oberstaatsanwalt und bietet auch eine Antwort: Der „Postenschacher“ hätte nicht zum „neuen Stil“ gepasst, den Kurz für die „neue ÖVP“ ventiliert hat.

„Alle Aufsichtsräte mussten von Kurz freigegeben werden“

Adamovic hält nun den Anklagevortrag zu Kurz und Bonelli. Kurz habe vor dem U-Ausschuss ausgesagt, dass Schmid ihn darüber informiert habe, dass er sich für den ÖBAG-Vorstand bewerben wird, er habe die Bestellung aber nicht aktiv gefördert.

Staatsanwalt Adamovic führt mehrmals aus, dass die Initiative aber sehr wohl auf Kurz zurückgegangen sei. Kurz habe sich dadurch selbst Einflussmöglichkeiten der „Neuen ÖVP“ sichern wollen (Stichwort: Sideletter).

Auch zur Bestellung des Aufsichtsrats habe Kurz falsch ausgesagt. Adamovic fasst zusammen: „Wenn Kurz aussagt, er habe die Aufsichtsräte nicht ausgewählt, ist das falsch – auch alle anderen Aufsichtsräte mussten von Kurz freigegeben werden.“

Großes Medienaufgebot zu Prozessbeginn

Prozessbeginn für Sebastian Kurz

Am Mittwochvormittag hat der Prozess gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz begonnen. Dem Ex-ÖVP-Obmann wird vorgeworfen, im „Ibiza“-U-Ausschuss als Auskunftsperson falsch ausgesagt zu haben. Das Medieninteresse ist enorm, der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht ist „ausreserviert“. Die Staatsanwaltschaft wartet mit einer prominenten Zeugenliste auf.

WKStA: „Jedes Puzzleteil passt“

Das Puzzle sei nach den Ermittlungen so weit zusammensetzt, dass die Vorgänge rund um die Postenbesetzungen bei der ÖBAG rekonstruiert werden können. „Hier passt jedes Beweismittel und jedes Puzzleteil“, sagt Adamovic und erinnert an den Februar 2018.

Damals habe sich der Generalsekretär des Bundeskanzleramts, Bernd Brünner, mit einem möglichen Kandidaten für den ÖBAG-Aufsichtsratschef an den Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, gewandt.

Allein diese Szene würde zeigen, dass die Entscheidung des Aufsichtsrats im Bundeskanzleramt gelegen ist und nicht im Finanzministerium, das gesetzlich dafür zuständig ist. Adamovic zitiert aus Chats, in denen stets von einer Bestätigung und Rücksprache mit Kurz die Rede ist.

Adamovic erklärt Relevanz von Schmids Aussagen

Schmid strebt den Kronzeugenstatus an, dadurch geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er die Wahrheit sagt. Zudem liegen zahlreiche Chatnachrichten vor, die Adamovic teilweise vorliest.

Diese zeigen die Hoheit, die Kurz über Personalentscheidungen gehabt haben muss. Bei Falschaussage könnte Schmied auch hier vor Gericht zum Verhandlungsgegenstand werden und außerdem den von ihm angestrebten Kronzeugenstatus vergessen.

Thomas Schmid
APA/Hans Punz
Archivbild von Thomas Schmid

Wiederhergestelltes Foto von Löger

Ein wiederhergestelltes Foto, das der frühere Finanzminister Löger gemacht, aber gelöscht hat, dient als Argument der WKStA vor Gericht. Löger hat den Sideletter fotografiert, in dem klar niedergeschrieben ist, dass Kurz das letzte Wort bei der Besetzung von Posten nicht nur in der ÖBAG habe, das Foto aber von seinem Handy gelöscht.

Die WKStA hat es wiederherstellen können. Löger hat anschließend behauptet, er habe das Foto noch nie gesehen und es folgendermaßen erklärt: „Das ist für mich unverständlich.“

Adamovic schildert Strategien von Kurz und Bonelli

Oberstaatsanwalt Adamovic hat im Zuge der Anklageverlesung auch die Verteidigungsstrategien von Kurz und Bonelli geschildert. Im Fall des früheren Kabinettschefs Bonelli sei es klar: „Er war zu keiner inhaltlichen Aussage bereit“, sagt Adamovic. Im U-Ausschuss habe er auf die Zuständigkeit des Finanzministers bei der ÖBAG-Aufsichtsratsbestellung hingewiesen.

Kurz habe eine gegenteilige Strategie gewählt. „Er hat sich bei der richterlichen Einvernahme sehr ‚wortreich‘ gegen die Vorwürfe verteidigt“, sagt Adamovic. Inhaltlich seien seine Aussagen richtig gewesen, zitiert der Oberstaatsanwalt Kurz. Er sei, so habe der Ex-Kanzler gesagt, mit dem Vorsatz in den U-Ausschuss gegangen, die Wahrheit zu sagen. Doch die Worte seien ihm im Mund umgedreht worden, sagt Adamovic zur Verteidigungsstrategie des Ex-Politikers.

Zwei Stunden später …

Kurz, Bonelli und Glatz-Kremsner harren seit rund zwei Stunden auf der Anklagebank aus, während die Staatsanwälte vortragen. Gelegentlich machen sie sich Notizen. Auch die zahlreichen Journalistinnen und Journalisten lauschen und tippen eifrig. Die Internetverbindung funktioniert derzeit.

Voraussetzungen für Aussagenotstand nicht gegeben

Nach Adamovic geht Oberstaatsanwalt Koch näher auf die rechtlichen Hintergründe ein. Konkret geht er auf den Aussagenotstand ein. Bisher hätten die Angeklagten stets gesagt, sie hätten die Fragen im U-Ausschuss und in der Einvernahme zum CASAG-Verfahren „wahrheitsgemäß“ beantwortet.

Verhandlung am Wiener Landesgericht
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Voraussetzung für einen Aussagenotstand sei, dass sich die Untersuchung gegen die Auskunftsperson richtet und die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung droht. Das sei bei den Angeklagten nicht der Fall gewesen. Im Strafantrag der WKStA heißt es, dass die Angeklagten aus „politischen und optischen Gründen ihre Aussagen trafen“ und nicht, um sich der Gefahr von Ermittlungen zu entziehen.

Adamovic fasst zusammen

Es gehe im Gerichtsverfahren um die Hintergründe der Postenbesetzungen und die damit im Zusammenhang stehenden politischen Vereinbarungen. „Die einzige Straftat, um die es geht, ist die, dass die Angeklagten dem U-Ausschuss gegenüber falsche Auskünfte erteilt haben und ihre Involvierung dort verheimlicht haben“, erklärt der Staatsanwalt. „Wir werden das erheben, aber nicht selbst beurteilen oder bewerten.“

Kurz versuche einen „Argumentationsspagat“: Einerseits behaupte er, wahrheitsgemäß im U-Ausschuss ausgesagt zu haben, andererseits argumentiere er mit Aussagenotstand. Diese liegt laut WKStA aber nur vor, wenn man vorsätzlich eine Falschaussage gemacht habe in der Absicht, eine strafrechtliche Verfolgung von sich abzuwenden.

Klarstellung sei also geboten. „Am besten gleich hier und heute“, so Adamovic abschließend.

Nach zweistündiger Anklageverlesung: Pause

Der Prozess ist bis 12.50 Uhr unterbrochen worden. Nach der Pause werden die Verteidiger der Angeklagten zu Wort kommen.

Prozess geht weiter: Verteidigung am Wort

Nach der Pause ist nun die Verteidigung am Wort. Der Anwalt von Glatz-Kremsner, Lukas Kollmann, stellt seine Mandantin vor. Sie habe der Gesellschaft was zurückgeben wollen und habe daher Verantwortung für die Casinos Austria AG übernehmen wollen. Das Unternehmen sei nach dem „Ibiza-Video“ in eine kommunikative Krise geschlittert, so Kollmann.

Der Anwalt von Glatz-Kremsner, Lukas Kollmann
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„Sie hat keinerlei Funktionen mehr“

„Glatz-Kremsner ist Pensionistin. Sie hat keinerlei Funktionen mehr. Aber dieses Strafverfahren belastet sie sehr“, sagt Rechtsanwalt Kollmann. Zu den Vorwürfen meint der Verteidiger, dass sich Glatz-Kremsner damals womöglich zu wenig mit dem Sachverhalt beschäftigt habe. Glatz-Kremsner seien Fehler passiert, „auch Vorbildern passieren Fehler“, sagt er.

Sie habe damals für die Casinos Austria AG gekämpft, „unter diesen Rahmenbedingungen“, wie Kollmann weiter sagt. Er wolle die Chats nicht kleinreden, aber da gehe es schon um ein Detail, das man auch vergessen könne, sagt er. Worte können auch unterschiedlich interpretiert werden.

Wie zuvor bekanntgeworden war, hat Glatz-Kremsner vor dem Prozess in einer schriftlichen Stellungnahme ein Fehlverhalten zugegeben. Die WKStA hat zwar eine Diversion geprüft, davon aber Abstand genommen. „Sie wird sich nicht schuldig bekennen und ihre Frau stehen“, sagt Kollmann.

Kurz-Anwalt Dietrich ist am Wort

Am Wort ist nun der Anwalt von Ex-Kanzler Kurz, Otto Dietrich. Der Rechtsanwalt ist in der Vergangenheit in mehrere medienwirksame Prozesse involviert gewesen. So hat er etwa den früheren Ex-Immofinanz-Vorstandschef Karl Petrikovic, den ehemaligen Vorstand der Telekom Austria, Rudolf Fischer, und Ex-Hypo-Chef Tilo Berlin verteidigt.

Dietrich: WKStA ist „lost in translation“

Kurz-Anwalt Dietrich erläutert, dass die WKStA die Aussagen von Kurz interpretiere und ihre Interpretation unter dem Schlagwort „Bedeutungsgehalt“ zusammenfasse. Aber zwischen dem, was Kurz im U-Ausschuss gesagt hat, und dem angenommenen Bedeutungsgehalt gebe es große Unterschiede. Nach Ansicht von Dietrich sei die WKStA „lost in translation“.

Der Anwalt von Ex-Kanzler Kurz, Otto Dietrich
ORF/Roland Winkler

Dauer des Prozesses heute offen

Richter Radasztics hat nach eigenen Angaben das Straflandesgericht informiert, dass es heute länger dauern könnte als 16.00 Uhr und das Gericht die entsprechenden Vorbereitungen treffen soll.

Kurz-Anwalt will WKStA-Interpretation zerpflücken

Dietrich zeigt auf der Leinwand im Gerichtssaal das stenografische Protokoll des „Ibiza“-U-Ausschusses und vergleicht die Aussagen von Kurz mit der Interpretation der WKStA. Es kommt auch die Passage vor, in der Kurz „Nein“ gesagt hat. „Es handelt sich um eine fehlerhafte Protokollierung“, so Dietrich. Sein Mandant habe nämlich „Na“ gesagt.

Laut Dietrich sei auch die Interpretation der WKStA zur Aussage, Kurz sei über die Bewerbung von Schmid als ÖBAG-Vorstand „informiert“ worden, fehlerhaft.

„Kurz war informiert“

Dietrich hält fest, dass Kurz im U-Ausschuss genau erklärt habe, er sei über die Vorgänge rund um die ÖBAG informiert worden. „Ja, Kurz war informiert“, sagt der Rechtsanwalt. Die einzige Person, die sich für Schmid eingesetzt habe, sei Schmid selbst gewesen. Die WKStA geht davon aus, dass der Ex-Kanzler aber in die Postenbesetzungen bei der ÖBAG wesentlich stärker involviert war, als er im U-Ausschuss gesagt hat.

Schmid-Schiefer-Papier: „Kurz verneint Existenz nicht“

Die WKStA wirft Kurz vor, dass er auf die Frage, ob es Personaldeals zwischen Schmid (ÖVP) und Arnold Schiefer (FPÖ) gegeben hat, falsch ausgesagt hat. Kurz-Anwalt Dietrich verweist auf das stenografische Protokoll und sagt: „Die Aussage verneint nicht die Existenz einer Vereinbarung. Das Nichtwissen bezieht sich auf den Inhalt.“

Frage des „Bedeutungsgehalts“

„Manchmal werde ich vorher um meine Meinung gefragt, meistens nachher informiert“, hat Kurz im U-Ausschuss über die Besetzung der Posten in der ÖBAG im U-Ausschuss gesagt, dazu zeigt Dietrich die Auszüge des Protokolls über die Leinwand im Gerichtssaal. Die zuständigen Minister, in Falle der ÖBAG der Finanzminister, würden die Entscheidungen treffen, so Kurz – eine Antwort, die man im U-Ausschuss öfters gehört hat.

Die WKStA habe daraus einen falschen Schluss gezogen. Es stelle sich also die Frage des „Bedeutungsgehalts“. Kurz habe also im U-Ausschuss gesagt, er habe gewusst, was Sache sei. Kurz habe sinngemäß gemeint: „Ja, ich weiß, dass es beim Finanzministerium Zuständigkeiten gibt und Überlegungen getroffen werden.“ Außerdem habe NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper Kurz unterbrochen, und danach habe Vorsitzender Wolfgang Sobotka diese Befragung abgebrochen.

Dietrich nimmt sich U-Ausschuss vor

Im zweiten Teil seiner Verteidigung versucht Dietrich, den Sinn des Untersuchungsausschusses zu erklären. „Der politische Standpunkt bietet die Perspektive“, sagt er. Es gebe kein Objektivitätsgebot in einem Untersuchungsausschuss. „Der Staatsanwalt ist zur Objektivität verpflichtet“, führt der Kurz-Anwalt aus und vermisst eine „logische Abfolge“ bei den Fragen der Abgeordneten.

Kurz wendet sich Verteidiger zu

Anders als bei der Anklageverlesung der Staatsanwälte, wendet der ehemalige Bundeskanzler sich nun seinem Verteidiger Dietrich aufmerksam zu. Dieser wiederholt mehrmals, Kurz habe wahrheitsgemäß im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss ausgesagt.

„Na“ statt „Nein“: Kurz hat Frage nicht verneint, sagt Dietrich

Kurz-Anwalt Dietrich kommt auf die Aussage von Kurz zu sprechen, die seiner Meinung nach falsch protokolliert wurde. Kurz hat tatsächlich eine Berichtigung des Protokolls verlangt. Kurz habe die Frage von NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter, ob er „nie“ mit Schmid über eine mögliche Bewerbung zum ÖBAG-Vorstand gesprochen hat, nicht mit „Nein“ verneint, so Dietrich.

Sein Mandat habe ganz klar „Na“ gesagt, was keine Verneinung sei. Das zeige auch das Tonband, das nach der Befragung über das Peter-Pilz-Medium Zackzack veröffentlicht worden ist. Zuletzt ist der Mitschnitt wieder öfter Teil der Berichterstattung gewesen.

Die WKStA hat sich in ihrem Strafantrag nicht nur auf diese Aussage gestützt, sondern auch auf andere Antworten von Kurz im U-Ausschuss. Kurz-Anwalt Dietrich sagt, dass Fehlprotokollierungen immer möglich seien.

„Wie Sie dort behandelt worden sind, lässt sich nicht vergleichen“

„Wie Sie dort behandelt worden sind, lässt sich nicht damit vergleichen, wie Sebastian Kurz behandelt worden ist“, so Kurz’ Verteidiger Dietrich an WKStA-Staatsanwalt Adamovic gerichtet. Dietrich wirft dem „Ibiza“-U-Ausschuss vor, nicht objektiv gewesen zu sein und dass die Befragung zu Unrecht einer Strafverfolgung gleichgekommen ist.

Dietrich: Aussagenotstand möglich

Nach Ansicht von Dietrich sind die Voraussetzungen für einen Aussagenotstand gegeben. Denn der U-Ausschuss habe sich gegen Kurz als Regierungsmitglied selbst gerichtet. Es habe die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gegeben, sagt Dietrich. Die Auskunftsperson, gegen die sich der U-Ausschuss richtet, sei kein Zeuge mehr, sondern Beschuldigter, so der Rechtsanwalt.

Sebastian Kurz beim Untersuchungsausschuss
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Archivbild vom U-Ausschuss

Ein Aussagenotstand wäre möglich, sollte es denn eine Falschaussage gegeben haben, sagt Dietrich. Schon in der Gegenäußerung hat sich Dietrich auf den Aussagenotstand berufen. Als jüngeres Beispiel für einen solchen dient der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs.

Fuchs sind Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss vorgeworfen worden. Er hat mit einem vorliegenden Aussagenotstand argumentiert, weil der Gegenstand des U-Ausschusses ihn selbst betroffen habe. Fuchs ist freigesprochen worden.

WLAN als Flaschenhals

Angesichts der vielen Journalisten und Journalistinnen im Saal stellt sich die WLAN-Verbindung als Flaschenhals heraus. Immer wieder kommt es – wie derzeit – zu Internetausfällen.

Verteidigung wirft WKStA Fehler in Beweisführung vor

Die WKStA ziehe Chats zur Beweisführung heran, werte diese aber selektiv aus, so Dietrich. Und das könne kein objektives Bild ergeben. „Es kommt immer auf den Kontext an“, sagt Dietrich in seiner Verteidigung. Wenn man die Chats mit Schmid im zeitlichen Verlauf nebeneinander lege, ergebe sich nämlich ein ganz anderes Bild, so Dietrich.

Die WKStA sage, Schmid habe sich kooperativ gezeigt, doch ergebe sich aus dem Akt ein anderes Bild. Erst nach mehrmaligem Nachfragen habe Schmid ausgesagt und erst spät sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt. Zur Erklärung: Kurz’ Verteidiger hat naturgemäß kein Interesse an Schmid als Kronzeugen. Das könnte seinen Mandanten noch weiter in die Bredouille bringen.

Kurz plädiert auf Freispruch

Kurz hat am ersten Tag seines Prozesses wegen Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss einen Freispruch beantragt. Die Vorwürfe der WKStA seien nicht nachvollziehbar, sagt sein Anwalt im Plädoyer. Die Aussagen von Kurz als Auskunftsperson im U-Ausschuss seien richtig gewesen und stimmten auch mit der Wirklichkeit überein, betont Dietrich.

Es gebe auch kein Beweisergebnis, dass der Ex-Kanzler persönlich über die Vorstandsbesetzung der Staatsholding ÖBAG entschieden habe, so Dietrich. „Bei nüchterner und objektiver Betrachtung“ ließen sich die im Strafantrag enthaltenen Vorwürfe nicht aufrechterhalten.

Rechtsanwalt Suppan verteidigt Bonelli

Rechtsanwalt Werner Suppan ist nun am Wort. Er vertritt den Mitangeklagten Bonelli. Zunächst zitiert er aus einem Buch des Philosophen Konrad Paul Liessmann. Darin bezieht sich Liessmann auf Friedrich Nietzsche, wonach die Sprache allein schon eine Verfälschung der Wirklichkeit sei.

Der Anwalt Werner Suppan
ORF/Roland Winkler

Suppan verweist auf Stimmung im U-Ausschuss

Wie zuvor Kurz-Anwalt Dietrich verweist auch Suppan auf eine „aggressive Stimmung“ im „Ibiza“-U-Ausschuss. Die Auskunftspersonen seien während der Befragung immer unterbrochen worden. Der U-Ausschuss sei von Anfang an als Tribunal aufgezogen worden, daran bestehe wohl kein Zweifel, sagt Suppan.

Suppan beantragt Freispruch für Bonelli

Bonellis Verteidiger angriffig

Suppan gibt sich in seiner Verteidigung durchaus angriffig, redet von „Fakes“ und „Falschanträgen“. Richter Radasztics will daher von ihm wissen, ob er den Staatsanwälten etwa Amtsmissbrauch vorwerfe.

Suppan antwortet, er wolle aufzeigen, was ihm aufgefallen sei, und überlasse alles andere dem Gericht.

Glatz-Kremsner bekennt sich nicht schuldig

Die Angeklagte Glatz-Kremsner wird nun vom Richter einvernommen und über ihre Rechte aufgeklärt. Sie bekennt sich nicht schuldig und spricht zum Gericht.

Angeklagte Glatz-Kremsner gibt Stellungnahme ab

Nachdem sich die frühere Casinos-Generaldirektorin Glatz-Kremsner nicht schuldig bekannt hat, gibt sie nun eine einleitende Stellungnahme ab. Ihre Position bei den Österreichischen Lotterien im Ausland bezeichnet sie als „ersten Jackpot“. Als erste Frau sei sie später in deren Vorstand gekommen, später in den Vorstand der CASAG.

Bettina Glatz-Kremsner 2019
APA/Hans Punz
Archivbild von Bettina Glatz-Kremsner

Es sei ihre Stelle als ÖVP-Vizechefin gekommen, wo sie ihre wirtschaftlichen Erfahrungen habe teilen wollen. „Ich wollte einfach was zurückgeben und meinen Beitrag leisten“, sagt die Angeklagte. Sie habe aber nie in der ersten Reihe stehen wollen. Auch das Angebot, Ministerin zu werden, hätte sie nicht angenommen, erklärt Glatz-Kremsner.

Glatz-Kremsner: Aufsichtsrat hat handeln müssen

Glatz-Kremsner steht unter anderen wegen der Postenbestellung von Peter Sidlo als Casinos-Vorstand vor Gericht. Nach Ansicht der WKStA hat sie bei der Zeugeneinvernahme wissentlich die Unwahrheit gesagt. Sie hat angegeben, nichts über einen politischen Hintergrund bei der Bestellung zu wissen. Die WKStA widerspricht mit Verweis auf Chats und Notizen der Aussage der früheren Casinos-Chefin.

Vor Gericht sagt sie, dass kurz nach der Bestellung von Sidlo bereits erste Medien über „Postenschacher“ berichtet haben. In dem Zusammenhang sei auch von Korruption die Rede gewesen. Sie habe den Aufsichtsrat gebeten zu handeln. „Dann wurde Sidlo beurlaubt“, sagt sie.

Schlechtes Internet: Kommen und Gehen im Gerichtssaal

Aufgrund der mangelhaften Internet- und Mobilfunkverbindung im Großen Schwurgerichtssaal herrscht ein reges Hin und Her durch die schweren Türen ins Foyer und wieder retour. Die Journalistinnen und Journalisten suchen nach Internetverbindung. Daher kommt es auch im ORF.at-Liveticker immer wieder zu Aussetzern. Wir bitten um Nachsehen.

Glatz-Kremsner: Druck auf Sidlo zu groß

Der mediale Druck auf Sidlo sei groß gewesen, so Glatz-Kremsner. Es habe eine Flut an negativer Berichterstattung gegeben, allein über Sidlos Bestellung seien es über 2.000 Berichte gewesen. Das sei eine Katastrophe für ihr Glücksspielunternehmen gewesen, schließlich habe sie sich gezwungen gesehen, Sidlo zu beurlauben.

Richter will mehr über Glatz-Kremsner wissen

Der vorsitzende Richter Radasztics fragt nach der einleitenden Stellungnahme von Glatz-Kremsner bei der Angeklagten nach. Konkret geht er Vorwurf für Vorwurf der WKStA durch. „Ich weiß auch heute nichts von einem Hintergrunddeal“, sagt Glatz-Kremsner auf die Frage, was sie nach der Vorlage einer Aktennotiz von Casinos-Aufsichtsratschef Walter Rothensteiner gesagt hat.

„Hätte mich besser vorbereitet“

Wie zuvor bekanntgeworden ist, hat der Anwalt von Glatz-Kremsner der WKStA bereits mitgeteilt, dass die frühere Casinos-Generaldirektorin ein Fehlverhalten zugegeben hat. „Hätte ich mich besser auf die Einvernahme bei der WKStA vorbereitet, hätte ich das nicht vergessen“, sagt sie. Gemeint war die Notiz von Rothensteiner, auf dem ein Termin zwischen Löger und Johann Graf notiert war.

Der Vorwurf lautet: Glatz-Kremsner hat auf die Frage, ob sie von diesem Termin wisse, gesagt, dass sie darüber nicht Bescheid wusst habe. Das sei falsch, sagt die WKStA.

Glatz-Kremsner: Wollte Unternehmen schützen

„Ich habe Dinge nicht gesagt, die ich hätte sagen sollen“, sagt Glatz-Kremsner zu ihrer mehrstündigen Befragung durch die WKStA im Juni 2020. Sie habe das Unternehmen, die CASAG, schützen wollen. „Die Befragung der WKStA habe ich auf die leichte Schulter genommen. Ja, ich habe Fehler gemacht.“

Unterstützung war „menschlich“

Zum Vorwurf, Glatz-Kremsner habe falsch ausgesagt, als sie nach der Unterstützung für Sidlo gefragt worden ist, sagt die Angeklagte. „Ich habe den Mag. Sidlo kennengelernt im Rahmen der Nationalbank. 2018 hat er gesagt, er hätte auch Interesse an dem Vorstandsjob bei der Casinos Austria“, betont Glatz-Kremsner.

Ihr sei es wichtig gewesen, nachdem sie gewusst hat, dass Sidlo ein möglicher „neuer Vorstandskollege“ sein könnte, Kontakte zu pflegen. Die SMS von Strache („Danke für die Unterstützung“) habe sie so verstanden, dass sie Sidlo grundsätzlich unterstützt habe. „Ein aktives Lobbying habe ich nicht gemacht“, betont Glatz-Kremsner. Es sei eher um das „Menschliche“ gegangen.

„Ich wollte den Menschen Sidlo spüren“

Glatz-Kremsner hat nach eigenen Angaben gewusst, dass Sidlo FPÖ-Bezirksrat gewesen ist und dass Strache ihn gern bei der CASAG sehen würde. Dass sie bei der WKStA gesagt habe, sie wüsste nichts von politischen Implikationen, sei daher gekommen, weil sie die CASAG schützen habe wollen.

Sich aktiv für Sidlo eingesetzt hat sich die Angeklagte laut Aussage gegenüber der WKStA im Jahr 2019 aber nicht. Chatprotokolle legen jedoch das Gegenteil nahe, wo sie an Strache geschrieben hat: „Unterstützung sehr gern und jederzeit“.

Peter Sidlo
ORF.at/Carina Kainz
Archivbild von Peter Sidlo beim U-Ausschuss

Glatz-Kremsner dazu heute: „Mir war es wichtig, mit einem künftigen Vorstandsmitglied ein gutes Auskommen zu haben. Ich habe Sidlo auch außerhalb unserer OenB-Generalratssitzungen (beide sind dort Mitglieder gewesen, Anm.) getroffen, weil ich den Menschen Sidlo spüren wollte.“

Es naht das Ende der Befragung Glatz-Kremsners. Im letzten Punkt der Anklage spricht sie über ihre Aussage vor dem Untersuchungsausschuss im September 2020. Thema dort abermals: die Bestellung Sidlos in den CASAG-Vorstand. Auch hat Glatz-Kremsner ausgesagt, mit Strache nie über das Thema gesprochen zu haben.

Ob sie noch mehr hätte tun können, fragt der Richter. Heute wisse sie, dass es in der Befragung nicht nur ums „Sprechen“, sondern Kommunikation generell gegangen sei. Auch im U-Ausschuss habe sie ihr Unternehmen schützen wollen.

Adamovic äußert sich zu Suppans Vorwurf

Oberstaatsanwalt Adamovic hat vor der Befragung Glatz-Kremsners den Vorwurf von Bonelli-Anwalt Suppan, die WKStA hätte in den Strafantrag etwas „hineingeschnipselt“, zurückgewiesen. „Screenshot-Fehler ja“, aber die Kernaussage sei richtig, so Adamovic.

Staatsanwalt Adamovic
ORF/Roland WInkler

Die Aussage Suppans hat den Richter zu einer Zwischenfrage veranlasst, ob er der WKStA Amtsmissbrauch vorwerfe.

Glatz-Kremsner will Fragen der WKStA nicht beantworten

Nun sind die Oberstaatsanwälte Adamovic und Koch wieder an der Reihe. Die frühere Casinos-Generaldirektorin nimmt von ihrem Recht Gebrauch, Fragen der WKStA nicht zu beantworten. Oberstaatsanwalt Koch stellt seine Fragen trotzdem – fürs Protokoll.

Halbe Stunde lang Schweigen

Seit einer halben Stunde schweigt Glatz-Kremsner – Oberstaatsanwalt Koch stellt allerdings weiterhin jene Fragen, die er für den Prozess vorbereitet hat. Wie stark habe sie Vorstandsvorsitzende werden wollen? Und: Was habe sie heute damit gemeint, dass sie Fehler eingeräumt habe? Zwischendurch fragt er die Schriftführerin, die die Fragen protokolliert, ob er laut und deutlich genug spricht.

Befragung von WKStA zu Ende

Die Befragung von WKStA-Oberstaatsanwalt Koch ist zu Ende. Die Frage des Richters, ob die Verteidigung weitere Fragen habe, verneinen die Anwälte der Angeklagten.

Richter Radasztics erklärt nun nach der Befragung von Glatz-Kremsner, was eine Diversion ist, und die Kriterien dafür für diesen Prozess.

Bei einer Diversion handelt es sich um die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten.

Gericht will Diversion für Glatz-Kremsner

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Diversion bei Glatz-Kremsner sind beispielsweise, dass ein Sachverhalt feststeht, dass eine Schuldübernahme stattfindet, die Strafdrohung nicht mehr als fünf Jahre beträgt oder keine generalpräventive Erwägung dagegensteht. Der Richter sagt, es könne auch eine Geldbuße verhängt werden.

Kurz und Bonelli können gehen, bleiben aber

Da nun über die Diversion von Glatz-Kremsner geredet wird, könnten Kurz und Bonelli den Saal verlassen und am Freitag wiederkommen. Sie entschließen sich aber zu bleiben.

20-minütige Pause

Der Richter hält eine Geldbuße für das „Mittel der Wahl“, Glatz-Kremsner wäre einverstanden. Die Staatsanwälte wollen beraten, deshalb gibt es 20 Minuten Pause. Kollmann legt dem Gericht eine Einkommens- und Vermögensauflistung vor. Richter Radasztics will „einmal zu rechnen anfangen“.

Es geht weiter. Im Falle einer Diversion wäre der Prozess für Glatz-Kremsner vorbei, sie müsste die vom Richter verhängte Geldbuße zahlen. Sie wäre weiterhin unbescholten.

„Akt der Umkehr“

Die WKStA erkennt an, dass Glatz-Kremsner „einen Akt der Umkehr“ gesetzt habe und dass der Sachverhalt geklärt sei. Das Gericht teile somit aber auch die Begründung der WKStA, sagt Oberstaatsanwalt Koch.

WKStA gegen Diversion bei Glatz-Kremsner

Der Prozess für Glatz-Kremsner geht also weiter. Oberstaatsanwalt Koch meint, man könne von der Rechtsmeinung nicht abgehen. Die WKStA müsse aber auch davon ausgehen, dass das Gericht eine Diversion wolle, so Koch.

Kurz und Bonelli noch da

Auch nach der Pause haben sich Kurz und Bonelli wieder in vorderster Reihe eingefunden, obwohl sie gehen dürften.

Verlesung des Akts

Die WKStA beantragt die Verlesung des Akts, den Richter Radasztics nun durchgeht. Dafür braucht er etwas Zeit, kurze Pause für die anderen also.

Kollmann: Geldbuße wäre „hoher Betrag“

Sollte es noch zu einer Diversion kommen, rechnet Kollmann, der Verteidiger von Glatz-Kremsner, mit einer hohen Geldbuße. Vorgesehen sind im Gesetz bis zu 180 Tagessätze. „Es kann um keinen kleinen Betrag gehen“, so Kollmann. Seine Mandantin wisse das.

„Zweiklassenjustiz“

Glatz-Kremsners Verteidiger Kollmann hat in seiner Replik von „Zweiklassenjustiz“ gesprochen – je prominenter der Fall, desto höher die Bestrafung.

Warten auf das Schlusswort des Richters

Seit einigen Minuten verliest der Richter Ordnungsnummern. Glatz-Kremsner wartet – für sie geht es um viel –, während sich Kurz und Bonelli direkt hinter ihr Notizen machen und auf ihren Handys tippen. Der Saal ist nur noch zur Hälfte gefüllt, einige Journalistinnen und Journalisten sind schon gegangen.

Richter: Glatz-Kremsner kann Geldbuße zahlen

Es ergeht folgende Mitteilung: Es würde die Fortführung des Strafverfahrens gegen Glatz-Kremsner unterbleiben, wenn die Angeklagte einen Geldbetrag von 160 Tagessätzen zahlt, das sind 104.060 Euro.

Prozesstag zu Ende

Die Hauptverhandlung wird vertagt, der erste Prozesstag ist zu Ende. Weiter geht es am Freitag, vermutlich mit der Vernehmung von Kurz und Bonelli.