Vor mehr als drei Jahren war der Ex-Kanzler dem „Ibiza“-U-Ausschuss Rede und Antwort gestanden – und soll dort falsch ausgesagt haben. Im Kern geht es bei den Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im U-Ausschuss hatte Kurz seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung von Thomas Schmid im Jahr 2019 zum ÖBAG-Chef heruntergespielt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah aber mit Blick auf diverse Chatverläufe und die Einvernahme von Schmid, der den Kronzeugenstatus erlangen möchte, mögliche Falschaussagen. Kurz sieht das freilich anders. Vor Prozessbeginn hatte sein Anwalt Otto Dietrich in einer schriftlichen Gegenäußerung den Freispruch seines Mandanten verlangt. Die WKStA habe unter anderem die Aussage von Kurz „geradezu ins Gegenteil“ verdreht, heißt es.
Bonelli und Glatz-Kremsner angeklagt
Mitangeklagt sind der frühere Kabinettschef von Kurz, Bonelli, und Ex-Casinos-Chefin Glatz-Kremsner. Ex-ÖVP-Vizechefin Glatz-Kremsner wird vorgeworfen, sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG (CASAG) wissentlich die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie könnte nun eine Geldbuße von 160 Tagessätzen zahlen, womit das Verfahren gegen sie beendet wäre. Ihre Bereitschaft dazu hat Glatz-Kremsner bereits kundgetan, die WKStA hatte sich zuvor dagegen ausausgesprochen. Bonelli soll vor dem U-Ausschuss bei Fragen zur ÖBAG falsch ausgesagt haben.
Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt beträgt jeweils bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Für die Verhandlung gegen die drei Angeklagten sind bisher drei Termine (18., 20. und 23. Oktober) anberaumt. Der Prozess dürfte sich aber über den ganzen November ziehen. Die WKStA will 21 Zeuginnen und Zeugen befragen, wann diese auftreten, ist unklar. Eine Urteilsverkündung ist im Dezember möglich.
Das Strafverfahren führt Richter Michael Radasztics. Das hat das in solchen Fällen übliche computergesteuerte Aktenverteilungssystem des Straflandesgerichts ergeben. Radasztics hatte bis 2019 als Staatsanwalt in der Causa Eurofighter ermittelt. Er ist seit Anfang Jänner 2023 als Richter am Wiener Landesgericht für Strafsachen tätig, wo er eine Wirtschaftsabteilung übernommen hat.