Beratung über Strafmaß nach U-Boot-Mord in Dänemark

Mehr als vier Monate nach der Verurteilung des dänischen U-Boot-Tüftlers Peter Madsen wegen des Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall hat heute ein Berufungsprozess zum Strafmaß begonnen. Der 47-Jährige wendet sich vor dem Gericht in Kopenhagen gegen die am 25. April verhängte lebenslange Haftstrafe. Dieses Strafmaß bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern.

Staatsanwalt Kristian Kirk sagte, bei dem Verfahren gehe es nicht darum herauszufinden, ob Madsen schuldig sei, denn das sei er zweifelsohne. Walls Eltern und ihr Bruder waren im Gerichtssaal anwesend. Für das Berufungsverfahren sind zwei weitere Tage angesetzt. Nächste Woche soll das Urteil verkündet werden.

Grausamer Mord an Journalistin

Die 30-jährige Wall war am 11. August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbstgebautem U-Boot „Nautilus“ verschwunden. Madsen präsentierte unterschiedliche Versionen des Geschehens und stritt eine vorsätzliche Gewalttat ab. Unter anderem gab er an, sie sei gestorben, als ihr die Luke des U-Boots auf den Kopf gefallen sei. Ihr später gefundener Schädel wies jedoch keine entsprechenden Verletzungen auf.

Das Gericht sah es im April hingegen als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauchte, folterte, auf grausame Weise ermordete, ihre Leiche zerstückelte und im Meer verschwinden ließ. Teile von Walls Leiche wurden später in der Ostsee entdeckt, sie wiesen Schnitt- und Stichverletzungen auf. Madsen bestreitet, Wall ermordet zu haben, vielmehr sei sie erstickt, lautete seine letzte Version des Hergangs.