BVT: Kickl will Ausschussergebnisse nicht kommentieren

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wollte die aktuellen Entwicklungen im U-Ausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) heute nicht kommentieren. Gestern war bekanntgeworden, dass dem Verfassungsschutz nach der Hausdurchsuchung die Suspendierung in der „Berner Gruppe“ internationaler Geheimdienste gedroht hat. Kickl hatte Sorgen wegen eines internationalen Vertrauensverlusts im Juni im Parlament dagegen zurückgewiesen.

Bei einer Nationalratssondersitzung am 11. Juni hatte Kickl versichert, das Vertrauen ausländischer Nachrichtendienste in das BVT sei nach wie vor gegeben. Wörtlich hielt der Minister fest, dass „das Gerede von der internationalen Isolation unseren Partnern gegenüber reine parteipolitisch motivierte Show ist“.

Sehr wohl Beschädigung der Zusammenarbeit befürchtet

Im U-Ausschuss wurde allerdings bekannt, dass das BVT entgegen der offiziellen Beteuerung sehr wohl eine Beschädigung der internationalen Zusammenarbeit befürchtet hat.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde nämlich am 26. Juni darüber informiert, dass eine Suspendierung des Verfassungsschutzes aus dem „Berner Club“ internationaler Nachrichtendienste drohe und dass man angesichts der Ermittlungen eine „Schadensanalyse“ präsentieren müsse.

Unter anderem wollten die internationalen Partner wissen, welche ihrer vertraulichen und geheimen Unterlagen in Papierform von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.

Dementi von Goldgruber

Kickl wollte dazu am Rande einer Veranstaltung im Innenministerium nicht Stellung nehmen. Sein Generalsekretär Peter Goldgruber wies die Beeinträchtigung der internationalen Geheimdienstkooperation zurück. „Ein Risiko, dass die Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten in Europa und weltweit nicht funktionieren würde, habe ich nicht wahrgenommen“, sagte der Spitzenbeamte auf APA-Anfrage.

Nicht kommentieren wollte Goldgruber die Hausdurchsuchung im BVT am 28. Februar. Aussagen von BVT-Mitarbeitern hatten deutliche Zweifel an der Begründung dafür geweckt. Ursprünglich hatte es ja geheißen, die – vom OLG Wien mittlerweile für rechtswidrig erklärte – Razzia sei nötig gewesen, um die „Fernlöschung“ von Daten zu unterbinden. Ein IT-Mitarbeiter des BVT sagte im Ausschuss allerdings, dass jeder Datenzugriff protokolliert werde und dass eine unbemerkte Löschung folglich gar nicht möglich wäre.