NöGKK bringt „Ausgabenbremse“ vor VfGH

Nach der heftigen Kritik aus Tirol weht der ÖVP-FPÖ-Regierung nun aus einem weiteren ÖVP-regierten Bundesland Gegenwind bei der Sozialversicherungsreform entgegen. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NöGKK) will gegen die vom Bund verordnete „Ausgabenbremse“ für alle Kassen beim Verfassungsgerichtshof(VfGH) klagen, und das mitten im Verhandlungsendspurt über die Reform, berichtete der „Kurier“ (Montag-Ausgabe).

Anlass dafür sind drei Bauprojekte der Krankenkasse sowie eine Personalentscheidung, die vom Sozialministerium unter Beate Hartinger-Klein (FPÖ) gestoppt wurden. Für den Gang vor den VfGH sei noch ein Beschluss in den Gremien der NöGKK nötig, der nach „Kurier“-Informationen am 19. September gefällt werden wird.

Kritik an „Ausgabenbremse“

Konkret will die NöGKK die „Ausgabenbremse“ kippen – ein sehr umstrittenes Element der gesamten Kassenreform. Diese „Ausgabenbremse“ soll aus Sicht der Regierung verhindern, dass vor der Fusion der Sozialversicherungsträger die Kosten der Kassen in die Höhe schnalzen.

Die „Ausgabenbremse“ begrenzt den finanziellen Spielraum der Kassen bei Ärzteverträgen, Bauprojekten und beim Personal. Das aber in einem Maß, das nach Ansicht der Kassen „völlig überschießend“ in die Selbstverwaltung eingreift. Daher die jetzige Klage gegen die Bevormundung aus Wien.

Spannend ist die zeitliche Komponente: Mitte September soll der Gesetzesentwurf der Regierung für die Kassenfusion mit zwei Monaten Verspätung vorliegen. Dort ist ein politisches Zugeständnis enthalten: Die Regierung plant die „Ausgabenbremse“ mit April 2019 wieder abzuschaffen, weil dann die Kassenreform in Umsetzung sein soll.