Debatte über Ausgangssperre für Asylwerber in NÖ

In einem Schreiben an Caritas und Diakonie hat der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) strengere Kontrollen für Asylquartiere angekündigt – und damit eine Debatte losgetreten.

In der Mail vom 7. September, über die zuerst der „Standard“ am Dienstag berichtete, werden Wirte und NGOs aufgefordert, jede Abwesenheit von Asylwerberinnen und Asylwerbern zu melden, die drei Tage pro Monat übersteigt. Als abwesend gilt dabei auch, wer sich „während der bloßen Tageszeit“ nicht in der Unterkunft aufhält. Davon ausgenommen seien nur Arzt- und Arbeitstermine sowie Behördenwege.

Elf Jahre alte Richtlinie

Verwiesen wurde in dem Schreiben auf eine Richtlinie aus dem Jahr 2007. Darauf berief sich am Mittwoch auch das Büro von Landesrat Waldhäusl. Die Richtlinie sei elf Jahre alt, hieß es dort auf Nachfrage. „Es werden schlicht und einfach Gesetze vollzogen“, so das Büro. Auch laut dem Zweiten Landtagspräsidenten Gerhard Karner (ÖVP) bezieht sich das Schreiben auf eine Richtlinie, die „bereits elf Jahre unverändert gilt“.

Zweifel an rechtlicher Grundlage

Wieweit eine solche Regelung rechtens ist, wird jedoch unterschiedlich beurteilt. „Ob es für die Vorgabe eine rechtliche Grundlage gibt, ist zumindest fraglich“, zitierte der „Kurier“ heute Asylanwalt Christian Schmaus. Als „rechtlich nicht haltbar“ hatte zuvor Herbert Langthaler vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination die Vorgabe gegenüber dem „Standard“ beurteilt. „Asylwerber dürfen sich in ganz Österreich frei bewegen“, so Langthaler.

Im Büro Waldhäusl rechtfertigte man sich damit, dass man die Bewegungsfreiheit auch gar nicht einschränken wolle. Das sei auch verfassungsrechtlich nicht möglich. Es gehe aber darum, Missbrauch aufzudecken. „Wer seine Unterkunft drei Tage hintereinander nicht nutzt, fliegt aus der Grundversorgung“, hieß es dazu gestern auch in einem Facebook-Post von Waldhäusl.

Mit dem Vorgehen gegen Missbrauch verteidigt das Land Niederösterreich auch, dass Quartiere „Vermögenswerte“ von Asylsuchenden melden müssen. In einer eigenen Liste sollen sie „teurere Handys oder TV-Geräte“ festhalten.

NEOS appelliert an Mikl-Leitner

Für Ärger sorgte das Waldhäusl-Schreiben bei NEOS in Niederösterreich. „Abgesehen davon, dass das Einsperren von Asylwerberinnen und Asylwerbern historisch wie menschlich jegliches Feingefühl vermissen lässt, ist diese Maßnahme mit der Rechtsprechung ganz einfach nicht vereinbar“, hießt es von NEOS-Landessprecherin Indra Collini. Die Partei nahm auch Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in die Pflicht. Sie solle „die unwürdigen Experimente der FPÖ am Asylrecht“ unterbinden.