BVT-U-Ausschuss befragt Preiszler zu Hausdurchsuchung

Am Dienstag und Mittwoch sind Polizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) zum parlamentarischen U-Ausschuss geladen, die die umstrittene Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durchgeführt haben. Auch ihr FPÖ-naher Chef Wolfgang Preiszler muss aussagen.

Erster Zeuge ist am Dienstag der Leiter des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK), Andreas Wieselthaler. Diese an und für sich zuständige Polizeieinheit wurde laut Opposition bewusst aus den Ermittlungen zum BVT herausgehalten.

Danach ist Thomas T. als Auskunftsperson geladen, er ist Sicherheitsbeauftragter im BVT. Er bewertet dem Vernehmen nach den nur mündlich erfolgten Hausdurchsuchungsbefehl für das BVT kritisch, aber auch die Aushändigung der Zentralkarte für das gesamte Gebäude und die Lahmlegung der Sicherheitszentrale.

OLG Wien: Großteil der Hausdurchsuchungen rechtswidrig

Danach widmet sich der U-Ausschuss der Hausdurchsuchung Ende Februar aus der anderen Perspektive: Mit Gernot S. kommt wieder ein EGS-Beamter zu Wort. Er soll an Sicherstellungen im Büro der Leiterin des Extremismusreferats im BVT beteiligt gewesen sein, wo auch teils heikle Papierakten von EGS-Beamten durchgeschaut worden sein sollen.

Am Mittwoch geht es dann mit Einsatzleiter Preiszler weiter. BVT-Mitarbeiter, die bisher im Ausschuss Rede und Antwort standen, schilderten Preiszlers Vorgehen als rüde, die Hausdurchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern als schlecht vorbereitet und unprofessionell. Ein Großteil der Hausdurchsuchungen wurde vom Oberlandesgericht Wien mittlerweile als rechtswidrig beurteilt.

Mit Trick in die Sicherheitszentrale?

Danach wird mit Werner K. noch ein EGS-Beamter befragt. Er soll bei jener fünfköpfigen Gruppe dabei gewesen sein, die sich durch einen Trick Zugang zur Sicherheitszentrale im BVT verschafft haben soll. Mit dabei war da auch der dritte Zeuge am Mittwoch, der EGS-Beamte Wolfgang R.

Er soll in der Vergangenheit auch schon im BVT tätig gewesen sein und konnte laut Aussagen eines Kollegen deshalb bei der Einsatzbesprechung Auskunft über den Gebäudekomplex geben. Zudem soll R. während der Razzia die zentrale Schlüsselkarte gehabt und damit die Türen geöffnet haben.

Interessantes für den Ausschuss könnte kommende Woche der Verfassungsgerichtshof (VfGH) liefern. Möglicherweise wird bereits bekannt, ob das Innenministerium zurückgehaltene Akten ans Parlament liefern muss.