Weltstrafgericht bestätigte Urteil gegen Ex-Warlord

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, englisch: ICC) hat das Urteil von einem Jahr Gefängnis gegen den früheren Vizepräsidenten der Demokratischen Republik (DR) Kongo, Jean-Pierre Bemba, bestätigt. Die Richter verurteilten den Politiker heute in Den Haag damit endgültig wegen Bestechung von Zeugen.

Da er bereits rund zehn Jahre in Untersuchungshaft gesessen ist, gilt seine Strafe aber als bereits verbüßt. Allerdings darf Bemba wegen der Vorstrafe nun wohl nicht bei der Präsidentschaftswahl im Dezember in der DR Kongo antreten.

Erst Freispruch wegen Verfahrensfehlern

Der frühere Warlord war im Hauptverfahren im Juni bereits wegen schwerer Verfahrensfehler vom Weltstrafgericht freigesprochen worden. Der 55-Jährige, der nicht bei der Urteilsverkündung anwesend war, wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt.

Bemba wollte bei der Präsidentschaftswahl in der DR Kongo im Dezember antreten. Die Wahlkommission in Kinshasa hatte ihn aber von der Wahl wegen des Schuldspruchs im Bestechungsverfahren ausgeschlossen. Er wollte für die Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten und galt als einer der aussichtsreichsten Kandidaten.

Noch in erster Instanz war Bemba im Hauptsacheverfahren wegen Kriegsverbrechen in der DR Kongo und in der Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden.