EuGH stärkt Rechte schwangerer und stillender Frauen

Die Rechte von schwangeren und stillenden Frauen sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestärkt worden. Um besonderen Schutz in Hinsicht auf Nachtarbeit zu genießen, reicht es, wenn sie nur manchmal nachts arbeiten. Das geht aus dem Urteil des Luxemburger Gerichts von heute hervor. Damit können auch schwangere und stillende Schichtarbeiterinnen beanspruchen, von Nachtarbeit befreit zu werden.

Frau aus Spanien brachte Klage ein

Geklagt hatte eine Frau in Spanien, die während ihrer Stillzeit erreichen wollte, dass ihr Arbeitsverhältnis ruht. Sie machte Wachdienst in einem Einkaufszentrum und das teilweise nachts. Außerdem wollte sie von ihrem Arbeitgeber eine nach spanischem Recht vorgesehene Sozialleistung. Ihr Arbeitgeber sah das jedoch anders, worauf die Frau klagte. Das Obergericht von Galicien legte den Fall dann dem EuGH vor.

Die obersten europäischen Richter und Richterinnen wiesen nun darauf hin, „dass eine Arbeitnehmerin, die Schichtarbeit leistet, in deren Rahmen sie ihre Arbeit nur zum Teil während der Nachtzeit verrichtet, als während der ‚Nachtzeit‘ arbeitend anzusehen und daher als ‚Nachtarbeiter‘ einzustufen ist“. EU-Recht verbietet, schwangere und stillende Frauen zu Nachtarbeit zu verpflichten, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegen.

Das Luxemburger Gericht entschied außerdem, dass Risikoprüfungen am Arbeitsplatz die „individuelle Situation“ von schwangeren und von stillenden Frauen und ihrer Kinder berücksichtigen müssten, um sie nicht zu diskriminieren. In dem konkreten Fall muss nun das Obergericht in Galicien abschließend entscheiden.