EU stellt Steuerermittlungen gegen McDonald’s ein

Der Fast-Food-Konzern McDonald’s muss wegen seiner Steuertricks in Luxemburg keine Abgaben nachzahlen. Die Untersuchungen der EU-Kommission hätten ergeben, dass Luxemburg dem US-Unternehmen keine unzulässigen steuerlichen Vorteile gewährt habe, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager heute in Brüssel. Dennoch entspreche die Behandlung von McDonald’s in Luxemburg nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit.

Ende 2014 war durch die „LuxLeaks“ genannten Enthüllungen bekanntgeworden, dass McDonald’s und andere Konzerne in Absprache mit dem luxemburgischen Staat extrem niedrige Steuersätze zahlten. Der Fast-Food-Riese hatte Gewinne aus Einnahmen aus Lizenzgebühren in die USA verschoben und konnte sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA berufen.

„Doppelte Nichtbesteuerung“

Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, nicht in zwei Ländern Steuern zahlen zu müssen. Im vorliegenden Fall führte es zu einer „doppelten Nichtbesteuerung“. Die Kommission leitete Ende 2015 ein Prüfverfahren ein.

Dieses habe ergeben, dass die doppelte Nichtbesteuerung in Einklang mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg gestanden sei, sagte Vestager. De facto handelt es sich um eine Gesetzeslücke: Der Umstand gehe auf eine „Unvereinbarkeit zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht“ zurück.

Die Tatsache, dass McDonald’s in Luxemburg keine Steuern auf diese Gewinne gezahlt hat, bleibe natürlich bestehen, fügte Vestager hinzu. „Und so sollte es aus Sicht der Steuergerechtigkeit nicht sein.“ Der rechtliche Hebel der Kommission ist in diesen Fällen aber das Wettbewerbsrecht, das lediglich Sonderbehandlungen einzelner Unternehmen durch Staaten verbietet.