Bundesanstalt für Verkehr: RH schaltete Staatsanwalt ein

Der Rechnungshof (RH) hat die im Juli 2017 aufgelöste Bundesanstalt für Verkehr (BAV) geprüft. Dabei ergab sich der Verdacht auf strafrechtsrelevante Tatbestände, weshalb der RH Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien sowie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelte.

Zahlungen ohne Gegenleistung

Laut RH soll es Zahlungen ohne erkennbare Gegenleistung sowie nicht vertragskonforme Abrechnungen an private Dienstleister gegeben haben.

Ein Bericht zur Untersuchung eines Flugunfalls – der Absturz eines Polizeihubschraubers am Achensee 2011 – wurde nie veröffentlicht. Außerdem trug die BAV die gesamten Kosten für private Unternehmen, 5,3 Millionen Euro wurden zu viel überwiesen, fanden die Prüfer heraus.

Verkehrsministerium: Seither neu aufgestellt

Das Verkehrsministerium betonte in einer Stellungnahme, dass sich alle Vorwürfe auf die Zeit bis Mitte 2017 beziehen und die BAV bereits im Juli 2017 aufgelöst wurde. „Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) wurde seither neu aufgestellt und im März 2018 mit einer erfahrenen Ermittlerin als interimistische Leiterin versehen“, hieß es.

Ex-BAV-Leiter widerspricht

Der frühere BAV-Leiter Gerald Pöllmann sagte laut Ö1-Mittagsjournal, es gebe mittlerweile einen Polizeiendbericht, „dass entgegen der Anzeige des Rechnungshofes sehr wohl Leistungen der Partner der ehemaligen Bundesanstalt für Verkehr gegenübergestanden sind und es keine Unregelmäßigkeiten bei den Rechnungen gegeben hat“. Auch der Vorwurf einer illegalen Weisung bei der Untersuchung eines Hubschrauberabsturzes sei entkräftet.

Von der Korruptionsstaatsanwaltschaft heißt es allerdings, es liefen noch Ermittlungen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue.