NEOS warnt vor wachsendem Gendergap bei Pensionen

Frauen verdienen nicht nur im Erwerbsleben, sondern auch in der Pension deutlich weniger als Männer. Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker hervorgeht, entspricht die durchschnittliche Pension von Frauen 63 Prozent der durchschnittlichen Männerpension. Loacker warnte vor einer weiteren Verschärfung bei der Altersarmut bei Frauen und forderte Reformen.

Männerpensionen steigen stärker

Bei den gesamten Pensionsneuzugängen sind zwischen 2007 und 2017 die Durchschnittspensionen bei den Männern deutlich stärker gestiegen als bei den Frauen. 2007 entsprach die durchschnittliche Pension von Frauen, die ihren Ruhestand antreten, 66 Prozent der Pension, die ein Mann durchschnittlich zum Pensionsantritt bekam.

In den folgenden Jahren näherten sie die beiden Werte an. 2015 bekamen Frauen bei Pensionsantritt im Durchschnitt 69 Prozent der Pension von Männern. 2017 waren es aber wieder nur noch 63 Prozent. In absoluten Zahlen bekommen Männer, wenn sie in Pension gehen, durchschnittlich 1.642 Euro, während Frauen nur 1.032 Euro erhalten.

Bei den ASVG-Pensionen, die mit über 80 Prozent den größten Teil der Pensionen ausmachen, ist die Lücke kleiner, ist aber in den letzten Jahren ebenfalls gewachsen. 2007 bekamen Frauen in der ASVG-Pensionen 86 Prozent der Männerpensionen. 2017 waren es nur noch 76 Prozent bzw. 956 Euro gegenüber 1.256 Euro bei den Männern.

NEOS für Angleichung von Pensionsalter und Pensionssplitting

„Das Problem der Altersarmut bei Frauen muss endlich angegangen werden. Die schwache Entwicklung der Frauenpensionen darf nicht ignoriert werden. Es ist vollkommen unverständlich, dass die Sozialministerin trotzdem verkündet hat, in dieser Legislaturperiode keine Pensionsreform angehen zu wollen“, kritisierte Loacker.

Der NEOS-Sozialsprecher plädierte für eine Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen. Zugleich wünscht sich die Partei ein automatisches Pensionssplitting. Dabei bekommt der Elternteil, der wegen der Kindererziehung zu Hause bleibt, Teile der Pensionsgutschriften vom Partner oder der Partnerin gutgeschrieben. Bisher ist das auf freiwilliger Basis möglich.