Vorratsdatenspeicherung „durch die Hintertür“ gekippt

Die Regierung hat eine geplante Bestimmung gekippt, die als „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ kritisiert worden war. Die in einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgesehene Passage hatte vorgesehen, dass von Nutzern und Nutzerinnen angesurfte Webadressen künftig als Stammdaten gelten und daher bei Bedarf ohne gerichtliche Bewilligung an Ermittler und Ermittlerinnen weitergegeben werden müssen.

Enthalten sind die nun verworfenen Änderungen in jener Novelle zum Telekommunikationsgesetz, die Anfang Dezember den Ministerrat passierte. Dynamische IP-Adressen, über die Geräte im Internet eindeutig identifiziert werden können, sollten als Stammdaten gelten. Damit wären Internetanbieter gezwungen gewesen, das gesamte Nutzungsverhalten im Web nachvollziehbar zu machen und auf Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden herauszugeben.

Pläne technisch nicht umsetzbar

Kritik kam etwa von der Datenschutzorganisation epicenter.works: „Diese Gesetzesänderung kann so gelesen werden, dass sie auf eine neue Vorratsdatenspeicherung hinausläuft.“ In Kombination mit der Speicherverpflichtung könnte das dazu führen, dass es zu einer kompletten Überwachung der Internetnutzung in Österreich kommt.

Die Internet Service Providers Austria (ISPA) sprachen von einer Verpflichtung zur Totalüberwachung der Internetaktivitäten aller Bürger und Bürgerinnen.

Laut „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) sagte das Verkehrsministerium nun, dass die Regeln gestrichen würden. Nach jedem Begutachtungsverfahren komme es zu Änderungen, „weil die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Argumente oftmals überzeugen und daher berücksichtigt werden“, hieß es weiters in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zudem seien die nun gekippten Pläne aus unterschiedlichen Gründen technisch nicht umsetzbar. Die TKG-Novelle wird laut Ministerium beim nächsten Verkehrsausschuss behandelt und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.