Ehebruch in Indien keine Straftat mehr

Indiens Oberster Gerichtshof hat ein Gesetz gegen Ehebruch für verfassungswidrig erklärt. Nach dem 158 Jahre alten Gesetz aus der britischen Kolonialzeit drohten einem Mann bis zu fünf Jahre Haft, wenn er mit der Ehefrau eines anderen Mannes ohne das Einverständnis des Ehemannes Geschlechtsverkehr hatte.

Das Gericht gaben einstimmig einem Kläger recht, dass das die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen verletze, wie zahlreiche Medien heute aus dem Gerichtssaal in der Hauptstadt Neu-Delhi berichteten.

„Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr seiner Ehefrau ist“, las der vor der Pensionierung stehende Chefrichter Dipak Misra aus dem Urteil vor. „Rechtliche Hoheit eines Geschlechts über das andere Geschlecht ist falsch.“ Ehebruch solle aber im Zivilrecht weiter als Scheidungsgrund gelten. Die indische Regierung hatte argumentiert, das Gesetz müsse beibehalten werden, um die Unantastbarkeit der Ehe zu schützen.