Kanada machte Weg für Auslieferung von Nazi-Kollaborateur frei

Ein kanadisches Gericht hat den Weg für eine Auslieferung eines 94-jährigen Nazi-Kollaborateurs frei gemacht. Helmut Oberlander habe in Kanada, wo er 1960 die Staatsbürgerschaft erhalten hatte, falsche Angaben über seine Vergangenheit gemacht, urteilte das Gericht gestern. Da er einer NS-Todesschwadron angehört habe, sei ihm zu Recht die kanadische Staatsbürgerschaft entzogen worden.

Der 94-Jährige kann allerdings noch Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Oberlander liefert dem kanadischen Staat seit 1995 einen Rechtsstreit. Dabei wurde ihm bereits viermal die Staatsbürgerschaft entzogen. Sollte seine nächste Berufung erfolglos bleiben, kann er nach Angaben der kanadischen Grenzschutzagentur in sein Geburtsland Ukraine oder in ein Drittland abgeschoben werden.

Der in der Ukraine geborene Sohn deutscher Eltern hatte bei seiner Einreise nach Kanada 1954 verschwiegen, dass er im Zweiten Weltkrieg dem Einsatzkommando 10a angehörte, das in der besetzten Sowjetunion Massenmorde verübte. Oberlander selbst gibt an, dem Kommando wegen seiner Deutsch- und Russischkenntnisse zwangsweise zugeordnet worden zu sein. Er habe außerdem nur als Dolmetscher gearbeitet.