Regierung erweitert Verbot extremistischer Symbole

Der Ministerrat hat sich gestern in einer Punktation für eine deutliche Ausweitung des Verbots der Verwendung extremistischer Symbole ausgesprochen. Eine entsprechender Entwurf zum Symbole-Gesetz geht nun in Begutachtung. Verboten werden damit künftig etwa Zeichen der kroatisch-faschistischen Ustascha und der Grauen Wölfe.

Seit Bestehen des Gesetzes im Jahr 2014 war die Liste der verbotenen Organisationen sehr beschränkt. Derzeit umfasst das Gesetz nur Symbole des Islamischen Staates (IS), von al-Kaida sowie deren Teil- und Nachfolgeorganisationen. Nun sollen all jene Organisationen, „die dem politischen Islam und anderen gewaltbereiten Ideologien zuzurechnen sind und den demokratischen Grundwerten widersprechen“, erfasst werden, wie es seitens der Koalition heißt.

Graue Wölfe bis Ustascha

In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen: Neben der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft auch Symbole der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, jene der separatistisch-marxistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der palästinensischen islamistischen Hamas, jene des militärischen Teil der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.

Auch weitere Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden, werden verboten. Die Bezeichnung dieser Gruppierungen soll durch eine Verordnung der Bundesregierung erfolgen.

Das Verwendungsverbot von Symbolen richte sich keineswegs gegen religiöse Symbolik, betont die Bundesregierung. Es gehe lediglich um spezifische Symbole, die demokratischen Grundwerten widersprechen. Nach dem heutigen Ministerratsbeschluss wird das Vorhaben in eine vierwöchige Begutachtungsphase geschickt. In Kraft treten soll die Neuregelung mit 1. März 2019.