Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten

Das im neuen Waffengesetz vorgesehene erweiterte Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten. Verfassungsjuristen sagten heute im Ö1-Mittagsjournal, der Bann von Messern sowie Hiebwaffen für diese Personengruppe sei zulässig und keine Diskriminierung. Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei.

Die Juristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk halten die geplante Ausweitung für verfassungsrechtlich zulässig. Bisher waren für Asylwerbende oder Asylberechtigte sowie andere Angehörige von Nicht-EU-Staaten nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig soll das Verbot alle Formen von Waffen umfassen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, also keine Touristen und Touristinnen.

Markanter Anstieg

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) argumentiert das mit einem eklatanten Anstieg von Verbrechen durch Stichwaffen. Wurde im Jahr 2013 wegen des Einsatzes von Stichwaffen gegen 1.550 Tatverdächtige ermittelt, stieg die Zahl im Jahr 2017 auf 3.282.

Unter den ausländischen Beschuldigten stehen Menschen aus Afghanistan mit 287 Taten an der Spitze, gefolgt von türkischen Staatsangehörigen (169), Staatsangehörigen der Russischen Föderation (111), Rumäniens (110) und Serbiens (109).

Anstieg bei Gewaltdelikten bis 2016

Auf Nachfrage von ORF.at konkretisierte das Ministerium die Daten. Erfasst sei dabei die „generelle Verwendung von Stichwaffen in Bezug auf sämtliche Straftaten“, damit auch jene Fälle, bei denen etwa mit einem Messer gedroht wurde.

Davon zu unterscheiden ist die Zahl der Gewaltdelikte mit Stichwaffen. Diese stieg laut polizeilicher Anzeigenstatistik von 416 Anzeigen 2013 auf 743 im Jahr 2016. 2017 sank die Zahl der Anzeigen leicht auf 701. Der Anstieg war laut Statistik sowohl bei fremden als auch bei inländischen Tatverdächtigen gleichermaßen zu verzeichnen.

Geldstrafe droht

Das Mitführen zum Beispiel eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle hinkünftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft.

Bundeskriminalamtsdirektor Direktor Franz Lang argumentierte gegenüber Ö1 damit, dass Hieb- und Stichwaffen von Körperverletzungen bis Raubüberfällen eine immer größere Rolle spielen würden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Verwendung vervierfacht. Auch bei österreichischen Staatsangehörigen, aber besonders markant wäre das bei Asylwerbenden.

Laut dem Ö1-Mittagsjournal würden Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen berichten, dass einige Messer mit sich führen, entweder zur „Selbstverteidigung“ oder als Männlichkeitssymbol. Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl wiederum befürchtet in der Maßnahme einen Vorwand für Kontrollen von Asylwerbenden und Menschen aus dem Ausland.