Justizrat beschließt strengere Richtlinie gegen Geldwäsche

Die EU-Justizministerinnen und -Justizminister haben heute in Luxemburg eine neue Richtlinie gegen Geldwäsche beschlossen. Dadurch solle der Zugang von Kriminellen zu finanziellen Ressourcen inklusive derer, die für terroristische Zwecke genutzt werden, eingeschränkt werden, teilte der Rat in einer Aussendung mit. ÖVP-Justizminister Josef Moser hatte vor Beginn der Ratssitzung bereits eine Einigung angekündigt.

Durch die Richtlinie würden Mindestvorschriften bei der Definition von strafbaren Handlungen und Sanktionen in Bezug auf Geldwäsche geschaffen, teilte der Rat mit. So werde Geldwäsche künftig mit maximal vier Jahren Haft bestraft, Richter könnten jedoch zusätzliche Sanktionen und Maßnahmen veranlassen.

Erschwerende Umstände solle es bei Fällen der organisierten Kriminalität und für Straftaten im Zuge der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten geben. Auch sollen juristische Personen für Geldwäscheaktivitäten haftbar gemacht werden, etwa durch den Ausschluss von staatlichen Beihilfen, durch die Unterstellung unter juridische Aufsicht und die gerichtliche Liquidation.

Internationale Zusammenarbeit soll gestärkt werden

Zudem werden Hindernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden durch die Schaffung gemeinsamer Bestimmungen zur Verbesserung der Ermittlungen beseitigt. Durch die neuen Regeln werde klargestellt, welcher EU-Staat für die Rechtsprechung zuständig sei und wie die beteiligten EU-Staaten kooperieren sollen, ebenso, in welcher Form die EU-Justizbehörde Eurojust zu beteiligen sei, teilte der Rat mit.

Nach der Veröffentlichung der Richtlinie haben die EU-Staaten nun zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzuwandeln.

Einigung zu Insolvenzrichtlinie

Die Justizminister einigten sich zudem auf einen Standpunkt zur Insolvenzrichtlinie. Sie zielt darauf ab, Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten die Restrukturierung zu einem früheren Zeitpunkt zu erlauben und somit eine Insolvenz zu verhindern.

Bei jährlich etwa 200.000 Insolvenzen in der EU würden bis zu 1,7 Millionen Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren. Das soll verhindert werden, indem wir „Unternehmen eine zweite Chance geben“, so Moser vor Beginn der Ratssitzung.

Seriösen zahlungsunfähigen Unternehmen solle durch erhöhte Effizienz bei der Restrukturierung, der Insolvenz und bei Entlastungsverfahren geholfen werden, teilte der Rat in einer Aussendung mit. Die Position des Rates beinhalte alle Kernelemente des ursprünglichen Kommissionsvorschlages, biete den EU-Staaten aber mehr Flexibilität bei der Umsetzung in nationale Rechtsprechung, etwa bei der Frage, ab wann die Beteiligung von Richtern verpflichtend sei.