Gericht: Strafrechtsreform in Rumänien verfassungswidrig

Eine von der rumänischen Regierung durchgesetzte umstrittene Strafrechtsreform ist in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam gestern das Verfassungsgericht des Landes. Einstimmig wiesen die neun Verfassungsrichterinnen und -richter mehrere Dutzend Änderungen am Strafgesetzbuch des Landes zurück. Das Urteil bedeutet eine schwere Niederlage für die Regierung in Bukarest.

Sowohl die EU-Kommission als auch der rumänische Präsident Klaus Iohannis hatten die Strafrechtsreform scharf kritisiert. Ihren Gegnern zufolge sind mehrere Änderungen darin direkt auf den Chef der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, zugeschnitten. Sie sollten es Dragnea unter anderem ermöglichen, die Aufhebung einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Wahlbetrugs zu erreichen, die ihn seit 2016 daran hindert, sich um das Amt des Regierungschefs zu bewerben.

Besorgnis in der EU

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hatte sich bereits mehrfach „besorgt“ über zahlreiche der Änderungen im Strafgesetzbuch geäußert und ausführliche Erklärungen dazu eingefordert.

Das Verfassungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass mehrere neue Strafrechtsartikel die Opfer von Straftaten benachteiligten und die Beschuldigten begünstigten sowie den Ermittlungsbehörden Steine in den Weg legten. So sollten Ermittlungsverfahren beispielsweise zeitlich begrenzt werden.

Abgesehen von der Strafrechtsreform hatte das rumänische Parlament im Dezember eine hoch umstrittene Reform des Justizsystems verabschiedet. Damit sollen die Kompetenzen der Antikorruptionsbehörde eingeschränkt werden – vor allem die Möglichkeit, gegen Verwaltungsbeamte zu ermitteln.