Flugstreichung: Fluglinie muss Ersatz organisieren

Eine Airline, die einen Flug annulliert, muss sich um eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung für die betroffenen Passagiere und Passagierinnen kümmern – auch durch eine andere Fluglinie. Wird der Ersatzflug selbst organisiert, muss die Fluglinie die Kosten dafür ersetzen. Das entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem richtungsweisenden Urteil.

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