Nächste Schritte in EU-Verfahren gegen Ungarn und Polen

Die EU-Europaminister haben sich auf das weitere Vorgehen im Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn und Polen verständigt. Ungarn werde eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, sagte der amtierende EU-Ratsvorsitzende und EU-Minister Gernot Blümel nach Beratungen heute in Luxemburg.

Zugleich soll die EU-Kommission einen Überblick über Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn abgeben. Im Falle Polens sollen die nächsten Schritte im Zuge der Vorbereitung des nächsten EU-Rates im November diskutiert werden.

„Dinge haben sich verschlechtert“

EU-Kommissionsvize Frans Timmermans sagte zu Polen: „Traurigerweise haben sich die Dinge nicht verbessert, sondern verschlechtert.“ Das sei „besorgniserregend“. Zu Ungarn betonte Timmermans, es sei komplett logisch, dass der EU-Ministerrat sich an die EU-Kommission wende. Das EU-Parlament, welches das Verfahren gestartet habe, sei aber in der Lage, selbst die Dinge zu beurteilen.

Sowohl Blümel als auch Timmermans betonten, die Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags seien für die EU Neuland, daher müsse die EU auch besonders sorgsam vorgehen. Dem betroffenen Land soll immer die Möglichkeit zur Antwort gegeben werden. Im Falle Polens sei noch nicht klar, ob Warschau sich an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs halten würde. Die EU-Kommission hat Polen wegen der Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht vor dem EuGH geklagt. Laut Timmermans bat die EU-Kommission den EuGH um eine einstweilige Verfügung zur Stellung des Obersten Gerichtshofs in Polen.