Eindrücke vom BVT-U-Ausschuss
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BVT-U-Ausschuss

Fragen an Lansky blieben oft unbeantwortet

Mit Anwalt Gabriel Lansky ist am Dienstag eine prominente Person im BVT-U-Ausschuss befragt worden. Er machte mehrmals von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch und dadurch die Causa noch komplizierter, als sie ohnehin ist. Zuvor hatten zwei Belastungszeugen ausgesagt, deren Aussagen zur Razzia im Staatsschutz geführt haben. Doch diese hinterließen auch mehr Fragen als Antworten.

Der SPÖ-nahe Jurist Lansky wurde in den Untersuchungsausschuss geladen, weil Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) widerrechtlich beschaffte Daten seiner Kanzlei nicht wie vorgeschrieben zurückgegeben bzw. gelöscht haben. Sie sollen aufbewahrt und weiterverwendet worden sein. Lansky habe gehört, dass die Daten für „politische Interessen“ missbraucht worden seien. Aber wegen des Berufsgeheimnisses könne er nicht mehr sagen.

Schon zu Beginn der Befragung durch den Verfahrensrichter Eduard Strauss zeigte sich, dass die kommenden Stunden schwierig werden dürften. Denn Lansky wollte sowohl zur Datenverwendung als auch zur Razzia im BVT nicht aussagen – damit zu jenen beiden Punkten, die ihn betreffen. Er berief sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht, umso mehr als er in dem Fall auch noch seine Gesellschaft vertritt und von dieser nicht entbunden worden sei, so der von Verfassungsrechtler Heinz Mayer begleitete Rechtsanwalt.

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Lansky vor der Befragung im BVT-Untersuchungsausschuss, begleitet von Verfassungsexperten Mayer

Frage nach einem „politischen Seitenwechsel“

Peter Pilz (Liste Pilz) fragte Lansky nach dessen Kontaktaufnahme mit dem Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber. „Wie kann es sein, dass ein Anwalt von großer antifaschistischer Statur, der nie etwas mit der FPÖ zu tun hat, plötzlich mit dem Kabinett (Herbert, Anm.) Kickl zu tun hat?“, so Pilz. Die Auskunftsperson entschlug sich zwar nicht der Antwort, sagte aber, dass er dem Liste-Pilz-Mandatar nicht helfen werde, „ein politisches Porträt von mir zu verfassen“. Weiterhin stehe Lansky politisch dort, wo er stehe, es gehe um keinen Seitenwechsel, es gehe „nur um den Rechtsstaat“.

Auf die darauffolgende Frage von Pilz, sagte Lansky, dass diese nicht Thema des Ausschusses sei und er deshalb nicht antworten werde. Der Mandatar erklärte, dass Lansky seine Rolle hier überschätze und dass er nicht zu bestimmen habe, was in diesem Ausschuss gefragt wird. Verfahrensrichter Strauss bestätigte, dass die Frage durchaus berechtigt sei. Lansky verweigerte abermals eine Antwort. Weitere Fragen beantwortete der Anwalt wegen „Irrelevanz“ nicht. Allerdings sind auch die Aussageverweigerungen im Protokoll verzeichnet.

Auch Fragen nach dem anonymen Konvolut mit teils haltlosen Vorwürfen gegen BVT-Beamte beantwortete Jurist Lansky nicht. Pilz vermutet, dass der Jurist das Konvolut Goldgruber übergeben habe, der damit an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) herangetreten sei. Gegenüber der ÖVP-Fraktion sagte Lansky, dass er überhaupt kein politisches Interesse habe und nicht von der Richtigkeit des Konvoluts ausgehe. Goldgruber hätte laut Lansky übrigens als Beamter die Verpflichtung, den Vorwürfen nachzugehen.

Lansky drohen Konsequenzen

Dass Lansky nach eigenen Aussagen partout nicht über bestimmte Sachen sprechen dürfe, sorgte im Ausschuss freilich für Kopfschütteln – und teils Gelächter. Dennoch drohen dem Anwalt Konsequenzen. Konkret geht es um eine Beugestrafe oder eine weitere Ladung. Eine Entscheidung darüber obliegt der Vorsitzenden Doris Bures (SPÖ). Sollte eine Beugestrafe in Betracht gezogen werden, müsste ein entsprechender Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gestellt werden, das dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden soll.

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Geladen, aber wenig gesagt: Anwalt Lansky strapazierte sein Entschlagungsrecht

Allzu schmerzhaft wäre die Buße für den Anwalt wohl nicht. Als Maximalwert sind 1.000 Euro vorgesehen. Verfahrensrichter Strauss vertrat am Dienstagabend jedenfalls die Meinung, dass aus seiner Sicht Lansky sein Aussageverweigerungsrecht zu weit fasse. Die Fraktionen werden voraussichtlich Mittwoch nach den Befragungen in der Sache beraten und möglicherweise entscheiden.

Pikante Bilder, aber Konkretes blieb aus

Bereits zuvor waren zwei ehemalige BVT-Beamte geladen. Die erste Auskunftsperson, die ehemalige BVT-Beamtin Ria-Ursula P., erwähnte in ihren Äußerungen zwar etwaige Missstände im BVT, die den Alltag im Staatsschutz erschwert hätten. Strafrechtlich relevante Vorwürfe habe sie bei der WKStA aber nicht vorgebracht. Brisant war eine von P. vorgelegte Dokumentation einer WhatsApp-Gruppe, die laut der Zeugin von der Asiengruppe im BVT geführt wurde. Die Nachrichten beinhalten unter anderem Nacktbilder – allerdings stammen diese aus der Zeit nach ihrer BVT-Beschäftigung.

Erste Belastungszeugin vernommen

Am Dienstag sind zwei von vier Belastungszeugen im BVT-U-Ausschuss befragt worden, deren Aussagen bei der Staatsanwaltschaft die umstrittene Razzia im BVT erst ins Rollen gebracht haben.

Als zweite Auskunftsperson stand der ehemalige Leiter der Abteilung 2 im BVT, Martin W., dem Ausschuss Rede und Antwort. Auch W., der seit 31. März 2018 wegen den Folgen eines Unfalls karenziert ist, wurde von der WKStA einvernommen. Strafrechtlich Relevantes stellte auch er in Abrede. Dass er hinter dem anonymen Konvolut steckt, das seit 2017 im Umlauf ist, stritt er ab. Zum ersten Mal habe er das Dossier bei der WKStA gesehen. Gelesen habe er es nach eigenen Angaben erst im Herbst 2018, sechs Monate nach der Razzia.

Vermittelt an WKStA durch Kabinettsmitarbeiter

Bestätigt haben die Zeugen, dass sie vor ihren Einvernahmen in der WKStA in Kontakt mit Udo Lett, Kabinettsmitarbeiter im Innenressort, und Generalsekretär Goldgruber standen. Der Vorwurf der Opposition aus SPÖ, NEOS und Liste Pilz lautet ja, dass das Kabinett von Innenminister Kickl die vier Belastungszeugen für die Staatsanwaltschaft präpariert habe – was das Ressort zurückweist. W. sagte mehrmals, dass er mit Lett lediglich über seine Karenzierung gesprochen habe – mehrere Stunden – und dass Goldgruber erwähnt habe, dass er Anzeige bei der WKStA einbringen werde und W. geladen werde.

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Wer hinter dem Konvolut steckt, das seit Frühjahr 2017 hohe Wellen schlägt, bleibt weiter unbeantwortet

Für die Abgeordnete der Opposition waren die Aussagen der beiden Belastungszeugen ein Beweis mehr, dass die Hausdurchsuchung im BVT überzogen war. Die FPÖ hingegen sah die Vorwürfe, die sich gegen den Staatsschutz richten, bestätigt. Die ÖVP wollte genauer wissen, warum Zeugin P. in der WKStA unter Wahrheitspflicht über „Tratsch im Unternehmen“ berichtet und nicht Konkretes ausgesagt hat. Die Vorwürfe würden auf „Hörensagen“ basieren, so die ÖVP.