Gutachten: Grenzeinsatz von Bayerns Polizei verfassungswidrig

Ein deutsches Rechtsgutachten hält den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich laut einem Zeitungsbericht für verfassungswidrig. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Montag) berichtet, haben es die deutschen Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben.

„Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb die deutsche Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt gestern an Deutschlands Innenminister Horst Seehofer (CSU). Die Zusammenarbeit der deutschen Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz müsse „eingestellt werden“, heißt es in dem Schreiben, das der „SZ“ vorliegt.

Kontrollen an drei Grenzübergängen seit 2015

Seit Herbst 2015 kontrolliert die deutsche Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im August 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Grenzkontrollen beteiligt.

Dies sei verfassungswidrig, heißt es laut „SZ“ im Gutachten des deutschen Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünen-Fraktion im deutschen Bundestag erstellen ließ. „Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, so die Juristen.