Schärferes Vorgehen gegen unfaire Geschäftspraktiken

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will stärker gegen unfaire Geschäftspraktiken zwischen großen und kleinen Betrieben vorgehen. „Die Benachteiligung von marktschwachen Vertragspartnern kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen“, sagte BWB-Chef Theodor Thanner heute bei der Präsentation eines „Fairnesskatalogs für Unternehmen“.

Auf EU-Ebene wird derzeit eine Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken (UTP) verhandelt. Für Aufsehen haben zuletzt zwei angenommene Änderungsanträge im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments gesorgt. Die Anträge gegen höhere Standards bei Händlereigenmarken und dem Zusammenschlussverbot von Einzel- und Großhandel zu Einkaufsgemeinschaften werden auf EU-Ratsebene aber nicht unterstützt.

Köstinger: „Großes Problem“

Die Richtlinie werde wohl bis Ende des österreichischen EU-Ratsvorsitzes ausgehandelt werden, kündigte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in dem Pressegespräch an. Unlautere Geschäftspraktiken seien „ein sehr großes Problem, auch für die Landwirtschaft“.

In Österreich haben die drei großen Lebensmittelhändler REWE (Billa, Merkur, Penny, ADEG), Spar und Hofer einen Marktanteil von 84 Prozent. „Der Lebensmittelhandel war in der Erstellung des Fairnesskataloges ebenso eingebunden und konnte gemeinsam mit uns und der Bundeswettbewerbsbehörde einen beachtlichen Katalog zustande bringen“, zeigte sich Köstinger zufrieden.

Die Zusammenarbeit habe gezeigt, „dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht“. Bei der seit Februar 2018 eingerichteten Whistleblower-Website der BWB gab es bisher 24 Meldungen. Die Wettbewerbshüter garantieren den Whistleblowern komplette Anonymität.

Unverbindlicher Leitfaden

Der 34-seitige „Fairnesskatalog“ der BWB soll den heimischen Unternehmen als unverbindlicher Leitfaden dienen. Die Wettbewerbshüter haben eine Vielzahl von Geschäftspraktiken aufgelistet, die fairem unternehmerischen Handeln widersprechen.