Ärztin
ORF.at/Birgit Hajek
Regierungsvorlage

Kaum Änderungen bei Kassenreform

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihre Kassenreform ohne große Änderungen ans Parlament geschickt. Die Sozialversicherungsträger werden von 21 auf fünf reduziert, die Zahl der Funktionäre zuungunsten der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen verringert. Nur einzelne Bedenken wurden berücksichtigt.

Wie geplant gibt es künftig nur noch eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) statt der neun Gebietskrankenkassen. Bauern und Bäurinnen sowie Selbstständige werden ebenso zusammengefasst wie die Beamten/Beamtinnen mit Eisenbahn und Bergbau. Die ÖVP-FPÖ-Regierung bleibt dabei, auf diese Weise bis 2023 eine Mrd. Euro einsparen zu können, und will das nun auch in das entsprechende Begleitdokument zur Regierungsvorlage hineinschreiben.

In der Begutachtung war heftige Kritik an dem Vorhaben laut geworden: Diverse Verfassungswidrigkeiten (etwa bei der Gremienbesetzung und den Eingriffsrechten der Regierung) wurden geortet, Brüche des Prinzips der Selbstverwaltung, Eingriffe in den Finanzausgleich und in die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Kritik gab es auch an den Versprechungen, was potenzielle Einsparungen betrifft.

Laut Regierung 40 Änderungen

Nur wenig davon fand man auf Regierungsseite berücksichtigenswert; dennoch seien es rund 40 Änderungen, die man noch eingearbeitet habe. So bleibt es zwar dabei, dass in den Gremien von Krankenkasse und Pensionsversicherung (PV) die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Vierfünftelmehrheit verlieren und die Dienstgeber und Dienstgeberinnen künftig gleich mächtig sein werden. Der Gewerkschaft sei man aber entgegengekommen, indem nun bei Entscheidungen eine doppelte (statt einer qualifizierten) Mehrheit beider Seiten vorgesehen ist.

Grafik zur Sozialversicherung
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Sozialministerium

Nichts ändert sich auch an der halbjährlichen Vorsitzendenrotation zwischen Arbeitnehmern und -gebern in diesen Kassen. Im neuen, geschrumpften Dachverband wechseln die Chefs jährlich unter den fünf Trägern, insgesamt wird er (wegen der Rotation in ÖGK und PV) innerhalb von fünf Jahren sieben verschiedene Köpfe an der Spitze geben. Ein weiterer großer Kritikpunkt war die Übergabe der Beitragsprüfung an den Bund. Hier wird nach Angaben aus Regierungskreisen nun festgelegt, dass die Kassen die Auftraggeber sind und auch einzelne Prüfungen in Unternehmen veranlassen können.

Eignungstest für Funktionäre

Weitere Punkte, die vor allem Arbeiterkammer und Gewerkschaft wehtun, wurden beibehalten und mit dem nunmehrigen Ministerratsbeschluss nur leicht abgeschwächt. So kommen tatsächlich Eignungstests für Kassenfunktionäre, diese bekommen aber drei Jahre Zeit, dafür zu lernen. Die Aufsichtsrechte des Bundes werden nicht ganz so stark ausgeweitet: So kann er Tagesordnungspunkte in den Gremien nicht mehr absetzen, sondern nur noch verschieben. Zurückgerudert wird auch ein wenig bei der Übergabe von Aufgaben vom Verwaltungsrat an die geschäftsführenden Büros der Kassen.

Grafik zu Kassengremien
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Hauptverband/Sozialministerium

Auch bei der Krankenanstaltenfinanzierung wird nun nachgearbeitet, was den neuen Aufteilungsschlüssel der Gelder nach der Umstrukturierung betrifft. Geld in den einzelnen Bundesländern gehe durch die Auflösung der Gebietskrankenkassen nicht verloren, wurde versichert. Zwar gebe es keinen Ausgleichsfonds mehr, aber die Gesamtverträge gingen weiter, und die Mittel dazu würden den Landesstellen von der ÖGK zugeordnet.