Länder bekommen Ersatz für Pflegeregress im Dezember

Bund und Länder haben sich im Frühjahr darauf geeinigt, dass die Bundesländer für den Entfall durch die Abschaffung des Pflegeregresses bis zu 340 Mio. Euro bekommen. Das Geld wird – nach Abzug der bereits ausbezahlten Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro – zur Gänze im Dezember 2018 übermittelt, heißt es im entsprechenden Ministerratsvortrag von heute.

Bei der Landeshauptleutekonferenz im Mai einigten sich die Landeshauptleute und Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) darauf, dass ihnen der Einnahmenentfall durch die Abschaffung des Pflegeregresses mit einem Höchstbetrag von 340 Mio. Euro durch den Bund abgegolten wird. Geregelt wird das über das Finanzausgleichsgesetz 2017, und heute schickte die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage hierfür auf den Weg.

Im Ministerratsvortrag hieß es dazu, dass sich der zu leistende Kostenersatz auf insgesamt 340 Mio. Euro für das Jahr 2018 als Höchstbetrag beläuft. Von diesem Betrag sind die bereits ausbezahlten Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro abzuziehen, womit ein Höchstbetrag von 240 Mio. Euro übrig bleibt. Der Kostenersatz vom Bund soll zur Gänze im Dezember 2018 erfolgen.