Konflikt um Gemälde in Drozda-Büro dauert an

Ein Bild, das der neue SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda als Fotohintergrund in die Parteizentrale stellen ließ, hat am Wochenende für Aufregung gesorgt. Das Bild wurde 2014 um knapp 19.000 Euro vom Belvedere angekauft und dem Bundeskanzleramt 2016 als Leihgabe überlassen. Ob es danach auf einem korrekten und legalen Weg in der SPÖ landete, darüber gehen die Angaben auseinander.

In dem der APA vorliegenden Vertrag für die Leihgabe des Belvedere heißt es, eine Standortänderung muss gemeldet und genehmigt werden. Nach Angaben der SPÖ erfolgte das auch, dem inzwischen von der ÖVP geführten Bundeskanzleramt ist das aber nicht bekannt. ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer pochte heute auf Aufklärung und Transparenz. Außerdem sei auf Pressefotos ersichtlich, dass das teure Werk einfach auf den Boden gestellt worden sei, so Nehammer.

Werk von Kurt Kocherscheidt

Bei dem Kunstwerk handelt es sich um „Im Raum drinnen II“ von Kurt Kocherscheidt. Der Vertrag über die Leihgabe wurde am 29. Juni 2016 zwischen dem Belvedere und dem damals SPÖ-geführten Kanzleramt für fünf Jahre abgeschlossen. Der heutige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Drozda wurde wenige Wochen davor für die Kultur zuständiger Kanzleramtsminister.

Im Vertrag heißt es weiter, dass der Ausstellungsort das Bundeskanzleramt ist und dieser nur dann verändert werden darf, wenn das Belvedere dieser Änderung im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat. Die SPÖ betonte am Wochenende, dass mit dem Belvedere vereinbart war, dass Drozda das Gemälde vom Kanzleramt in die Räumlichkeiten des Parlamentsklubs mitnehmen könne.

Rückstellungsprozess läuft

Es habe sich dabei um keine Nacht-und-Nebel-Aktion gehandelt, das Bild sei nach Drozdas Ausscheiden aus dem Ministerjob von der Parlamentsspedition in sein Büro im Klub befördert worden. Der Rückstellungsprozess sei nun bereits in Gange. Das Belvedere äußerte sich noch nicht dazu.

Dass Museen Werke zur Ausstellung in Amtsräumen, Hörsälen oder auch Krankenzimmern verleihen, ist an sich nicht ungewöhnlich. Allerdings beklagte der Rechnungshof schon vor Jahren, dass es bei der Verleihung immer Kunstwerke verschwinden. Bei einer Prüfung von vier Landesmuseen zeigte sich etwa laut einem 2011 veröffentlichten Rechnungshofbericht, dass rund ein Zehntel der verliehenen Objekte nicht mehr auffindbar war. Kritisiert wurde damals auch generell die mangelnde Erfassung des Sammlungsgutes in Datenbanken.