Ärztekammer warnt vor „Zwangspensionierung“

Im kommenden Jahr werden laut Ärztekammer rund zehn Prozent aller praktischen Ärzte und Ärztinnen sowie Fachärzte und -ärztinnen mit Kassenverträgen in Pension geschickt. Grund dafür ist eine 2009 erlassene Altersgrenze von 70 Jahren, die ab 1. Jänner 2019 nach einer zehnjährige Übergangsfrist endgültig in Kraft tritt.

Derzeit würden knapp fünf Prozent der Kassenvertragsärzte und -ärztinnen 70 Jahre oder älter sein, sagte Helga Azem, Standesvertreterin bei der Österreichischen Ärztekammer, im Ö1-Morgenjournal. Im kommenden Jahr kommen nochmals sieben Prozent dazu, die die Altersgrenze erreichen werden. Wegen der „Zwangspensionierung“ komme ein „großes Versorgungsproblem auf die Patienten zu“, so Azem weiter.

Besonders prekär werde die Versorgung mit Fachärzten in Wien, Salzburg und Tirol sein. Aber auch in Kärnten und in der Steiermark müsse man sich auf einen Engpass einstellen, so die Ärztekammer-Vertreterin. Azem forderte die Bundesregierung auf, sich das Gesetz (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Anm.) „äußerst dringend“ anzuschauen.

Beschlossen hatten das 4. Sozialrechtsänderungsgesetz 2009 – mit einer zehnjährigen Übergangsfrist – alle Parteien gemeinsam. Die Ärztekammer-Vertreterin befürchtet, dass die Altersgrenze den Ärztemangel in abgelegenen Regionen, wo es schwerfalle, Kassenarztstellen nachzubesetzen, verschärfen wird. Die Politik solle die Beschränkung aufheben, schlug Azem vor.