Patientenverfügungen werden neu geregelt

Im Ministerrat wird heute die Novelle zum Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Sie bringe Erleichterungen und Rechtssicherheit für Ärzte, Patienten und Angehörige, sagte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) vor der Regierungssitzung.

Bei der Patientenverfügung gehe es um Selbstbestimmung, welche Therapieformen und Behandlungen man im Falle einer schweren Erkrankung oder im Alter ablehnen kann, so die Ministerin. Neu ist, dass die Laufzeit der Patientenverfügung acht statt bisher fünf Jahre beträgt, auch sieht die Novelle Vereinfachungen bei der Verlängerung vor.

Entwurf nach Begutachtung nicht mehr verändert

Zudem soll die Patientenverfügung künftig zentral im Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) gespeichert werden, damit sollen die Patientenverfügungen für Ärzte und Krankenhäuser einfach abrufbar werden.

In der Begutachtung war die Novelle großteils auf positives Echo gestoßen, Kritik gab es lediglich an Details. Das Ministerium habe keine Änderungen mehr an dem Entwurf vorgenommen, sagte ein Sprecher auf Journalistenfragen. Der Beschluss im Parlament soll noch heuer erfolgen.