Ärztegesetz: Eine Reparatur, die Fragen aufwirft

Es gibt Tätigkeiten, die per Gesetz nur Ärztinnen oder Ärzte ausführen dürfen. Das in Begutachtung befindliche neue Ärztegesetz weitet diese nun deutlich aus – nämlich auf die gesamte Komplementärmedizin (alles von Akupunktur über Homöopathie bis Osteopathie). Das sorgt für großen Widerstand und Verunsicherung bei anderen betroffenen Berufsgruppen. Offen ist, ob es für Patientinnen und Patienten dadurch besser wird.

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