Helmut Berger klagt Regisseur seines Dokumentarfilms

Drei Jahre nach Erscheinen des Dokumentarfilms „Helmut Berger, Actor“ hat nun der prominente Schauspieler den Regisseur Andreas Horvath auf 50.000 Euro Schadenersatz und Unterlassung der Weiterverbreitung geklagt. Einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) bestätigte Horvaths Anwalt Stephan Kliemstein heute der APA.

Der österreichische Schauspieler Helmut Berger
APA/AFP/Valery Hache

Laut Klage sei der Film ohne Bergers Wissen gemacht worden und würde ihn in der „Menschenwürde beeinträchtigen“. Der einstige Visconti-Star sei als „selbstzerstörerischer, hemmungsloser und verwahrloster“ Mensch dargestellt worden, Szenen seien „bloßstellend und herabsetzend“.

Der Streitwert beträgt dem Zeitungsbericht zufolge 103.000 Euro. Die erste Verhandlung fand am Freitag am Landesgericht Salzburg statt, sie wurde aber auf unbestimmte Zeit vertagt, weil der Schauspieler nicht anwesend war.

Regisseur von Klage überrascht

Laut Kliemstein hat Berger vor den Dreharbeiten eine Einverständniserklärung unterzeichnet, mit der er alle Rechte abtritt: „Mein Mandant hat ihn ja ein Jahr lang begleitet. Und Berger hat den Film auch nachweislich gesehen.“ Horvath selbst sagte, er sei völlig überrascht, dass der Mime nun rechtlich gegen ihn vorgehe.

Die Dokumentation über den Leinwandstar wurde im September 2015 beim Internationalen Filmfestival in Venedig uraufgeführt. Schon am Tag danach zeigte sich Bergers Management entsetzt. „Hier wurde die Institution und der Schauspieler Helmut Berger nachhaltig zerstört, er ist nicht mehr vermittelbar. Es ist die Enthauptung des Helmut Berger“, sagte Manager Helmut Werner damals gegenüber der APA.

Medikamente und Alkohol als „Horrorcocktail“

„Es ist infrage zu stellen, dass Helmut Berger zum Zeitpunkt der Einverständniserklärung (zum Film, Anm.) überhaupt geschäftsfähig war“, so Werner nun. Der Schauspieler habe damals sehr starke Medikamente genommen, in Verbindung mit Alkohol sei das ein „Horrorcocktail“.

Zudem sei der ganze Dokumentarfilm hinter seinem Rücken gedreht und produziert worden, er hätte dem Vorhaben nämlich niemals zugestimmt, sagte Werner. „Das war von vornherein als Skandaldokumentation geplant, mit menschenverachtenden Darstellungen von einem sehr, sehr kranken Menschen, und nicht als Porträt des Künstlers Helmut Berger.“

Berger selbst habe nie einen Vertrag von vorne bis hinten gelesen. „Man hat seinen Gesundheitszustand ausgenutzt, um das Management zu umgehen.“ Auch im Film sei zu erkennen, dass Berger gar nicht realisiert habe, gefilmt zu werden. So sei etwa eine Passage zu sehen, in der Berger vor laufender Kamera sage: „Wann fängst du denn zu drehen an?“

Klage drei Jahre nach Premiere

Auf die Frage, weshalb erst drei Jahre nach der Premiere des Films Klage eingebracht wurde, sagte Werner, dass er zwischenzeitlich das Management des Schauspielers zurückgelegt habe. Zum einen, weil Berger nach der Doku unvermittelbar gewesen sei, zum anderen wegen des Vertrauensbruchs, dass er beim Filmprojekt hintergangen worden sei. Zudem habe Berger zum damaligen Zeitpunkt gar nicht das Geld gehabt, das für die Einbringung einer Klage erforderlich ist.