BVT-Ausschuss: Security doch nicht von BVT überprüft

Das Innenministerium hat heute die Darstellung zurückgewiesen, dass der rechtsextreme Security-Mitarbeiter im BVT-U-Ausschuss vom Verfassungsschutz selbst sicherheitsüberprüft worden sei. Es habe keinen entsprechenden Antrag des Parlaments gegeben, so die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, in einer Aussendung. Es gab allerdings eine Prüfung auf Basis des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems (EKIS).

Kardeis widerspricht damit den Angaben des betroffenen Unternehmens G4S und der Parlamentsdirektion. Diese hatten die Verantwortung für den Mann, der laut Medienberichten in engem Kontakt mit dem Neonazi Gottfried Küssel stehen soll, von sich gewiesen, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt habe.

Parlament hätte Prüfung beauftragen müssen

Für Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen sei rechtlich gar keine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz vorgesehen, sondern lediglich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Gewerbeordnung, so Kardeis, die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit der Klärung beauftragt worden war. Diese Überprüfung habe nicht das BVT, sondern die Landespolizeidirektion Wien auf Antrag des Unternehmens durchgeführt.

In EKIS fließen laut Ministerium Informationen über gerichtliche Verurteilungen, Fahndungen, kriminalpolizeiliche Abschlussberichte an die Staatsanwaltschaft sowie erkennungsdienstliche Daten zusammen. Eine Überprüfung durch das BVT, bei der zusätzliche Register und Quellen abgefragt werden, hätte im konkreten Fall nur die Parlamentsdirektion in Auftrag geben können,so Kardeis weiter. Das sei laut Auskunft des BVT nicht geschehen.